Zu den in den Augen von Gesundheitspolitikern und Klinikmanagern wenig gewinnbringenden Abteilungen gehört seit Langem die Kinder- und Jugendmedizin. Genau an diesem Dilemma setzt nun das Versorgungsverbesserungsgesetz an, das jetzt als Gesetzentwurf vorliegt und Ende September von der Ministerrunde des Kabinetts an den Bundestag weitergeleitet worden ist.

Damit will die Regierung die Liste besonders der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser im ländlichen Raum erweitern. Und zwar um die Häuser mit Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin. Damit können diese Krankenhäuser aus einer zusätzlichen Geldquelle schöpfen. Rund 12 Millionen Euro aus dem Topf der gesetzlich Versicherten will der Bund dem ersten Vernehmen nach dafür zur Verfügung stellen. Nach einer ersten Folgenabschätzung des GKV-Spitzenverbandes könnten bis zu 31 Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin die Voraussetzungen für eine solche Förderung erfüllen.

Erläuternd heißt es hierzu formaljuristisch im Gesetzentwurf: „Die zusätzliche Finanzierung gemäß § 5 Absatz 2a KHEntgG erfolgt nach geltender Rechtslage unabhängig davon, wie viele Fachabteilungen, die Leistungen im Sinne des § 136c Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 SGB V erbringen (sogenannte basisversorgungsrelevante Fachabteilungen), ein Krankenhausstandort vorhält. Damit ein Krankenhaus, das mehr als 2 solcher Fachabteilungen vorhält, stärker gefördert wird, wird die zusätzliche Finanzierung um gestaffelte Zuschläge in Abhängigkeit von der Anzahl vorgehaltener basisversorgungsrelevanter Fachabteilungen erhöht.“

Davon dürfte künftig besonders die stationäre Kinder- und Jugendmedizin in ländlichen Regionen profitieren.



Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2020; 91 (6) Seite 396