Die Impflücken bei Masern sind – gerade bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung - weiterhin eindeutig zu groß. Das geht aus neuen Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut im Mai 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat.

Laut einer Analyse des Robert Koch Instituts (RKI) sind die Impfquoten bei Schulanfängern hierzulande weiterhin zu niedrig. Zwar haben 97,1 Prozent die erste Impfung bekommen. Aber bei der zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird.

Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder auch gegen Kinderlähmung haben bei den Schulanfängern bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärt hierzu: „Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule verpflichtend werden. Denn wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Gemeinschaft. 95 Prozent der Bevölkerung müssen gegen Masern geimpft sein.“

Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. „Fast die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen Impflücken in diesen Altersgruppen hin“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der Impfstatus unklar ist.

Dr. Heidrun Thaiss, Sozialpädiaterin und Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont die Wichtigkeit, Impflücken im Kindesalter, aber auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu schließen:

„Zum Schutz vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum Ende des zweiten Lebensjahres von Bedeutung, sondern auch Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen lassen. Daher richten wir uns mit unseren Informationsmaßnahmen gezielt an Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Zudem bieten wir Multiplikatoren Informationsmaterialien an, um das öffentliche Bewusstsein für das Thema Impfen zu stärken.“

Denn Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung der BZgA zeigten, dass vor allem die Ärzteschaft und bei Impfentscheidungen von Eltern insbesondere die Pädiater bei der Aufklärung eine Schlüsselrolle einnehmen.



Quelle: Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Robert Koch-Institut (BMG) und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) / ras