Auch in einer generalistischen Pflegeausbildung darf die Pflege kranker Kinder nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und des Bundesverbandes Kinderhospiz und Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege in keinem Fall untergehen.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz aus dem letzten Jahr wurden die Pflegeausbildungen der Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Alle Auszubildenden müssen einen – allerdings verschwindend geringen – Teil in der Kinder- und Jugendmedizin absolvieren. Das macht sie aber nicht zu Kinderkrankenschwestern/-pflegern!

Beruf der/des Kinderkrankenschwester/-pflegers hat Bestand

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die nach wie vor bestehende Möglichkeit, sich im Rahmen der dreijährigen Ausbildung mit einem Vertiefungsansatz in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ausbilden zu lassen. Zusätzlich haben die Auszubildenden für das dritte Ausbildungsjahr die Möglichkeit, sich für die Kinderkrankenpflege zu spezialisieren. Der eigenständige Beruf der Kinderkrankenschwester/des Kinderkrankenpflegers hat damit zunächst Bestand. Und das ist unbedingt notwendig – kleine Kinder mit ihren speziellen Bedürfnissen brauchen qualifizierte Pflege, sie haben ein Recht darauf!

Die Umsetzung des Gesetzes wird nun in einer Verordnung geregelt. „Dem Willen des Gesetzgebers, die Möglichkeit der eigenständigen Kinderkrankenpflege zu erhalten, muss auch in der Verordnung Rechnung getragen werden. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die vergleichsweise wenigen Ausbildungsplätze (6.640) in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege durch die verpflichtenden Anteile der Ausbildung aller (120.000) verstopft werden“, so der Generalsekretär der DGKJ, PD Dr. med. Burkhard Rodeck.

Fachkräftemangel in der Kinderkrankenpflege

Der bereits heute schon bestehende Fachkräftemangel in der Kinderkrankenpflege bedroht die Versorgung schwerst- und lebensverkürzend erkrankter Kinder in ganz Deutschland. Darauf weisen auch der Bundesverband Kinderhospiz (BVKH) und der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK) gemeinsam hin.

„Wir sehen die gute Versorgung schwerst und lebensverkürzend erkrankter Kinder in ernsthafter Gefahr. Das bereitet uns große Sorgen“, sagt BVKH-Geschäftsführerin Sabine Kraft, die immer wieder von verzweifelten Eltern kontaktiert wird, die keine oder nicht genügend Pflegefachkräfte für die Versorgung ihrer Kinder zuhause finden. Inzwischen sei ein regelrechter Wettbewerb zwischen ambulanten Pflegediensten und Kliniken um die raren gut ausgebildeten Kinderpflegefachkräfte entbrannt, ergänzt BHK-Geschäftsführerin Corinne Ruser: „Die Personalnot ist groß.“

„Wir rechnen nicht damit, dass die beschlossene Reform der Pflegeberufsausbildung die Personalnot in der ambulanten Kinderpflege annähernd lindert“, fürchtet Corinne Ruser. „Heute kann eine Kinderkrankenschwester ein schwerkrankes Kind, wie z.B. Frühgeborene mit Folgeerkrankungen wie Anfallsleiden oder Lungenschädigungen daheim problemlos versorgen. Ob eine generalistisch ausgebildete Pflegefachkraft das in Zukunft ebenso gut kann, sei derzeit völlig offen.


Quellen: Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Bundesverband Kinderhospiz und Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege / ras