Geplant ist es, eine berufsbegleitende Zusatzweiterbildung zu entwicklen und einzureichen. Der aktuelle Entwurf kann jedoch noch nicht zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Hintergründe und Ausblicke dazu liefert der folgende Beitrag.

Wir haben in der Kipra 4/2018 ausführlich über den Fortgang der Beantragung einer ärztlichen Zusatzweiterbildung Spezielle Sozialpädiatrie berichtet (www.kinderaerztliche-praxis.de/a/rueck-und-ausblick-zusatzweiterbildung-sozialpaediatrie-1906898). Trotz der fehlenden Unterstützung durch die Landesärztekammern auf dem Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt hatte sich die Möglichkeit eröffnet, eine berufsbegleitende Zusatzweiterbildung zu entwickeln und gemeinsam mit den Partnerverbänden neu einzureichen. Wir haben daher die Inhalte und das Format weiterentwickelt, einen entsprechenden Entwurf erarbeitet und den Partnerverbänden zur Diskussion gestellt.

Mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) konnte ein vorläufiger Entwurf abgestimmt werden. In den Gesprächen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sind im Verlauf deutliche Differenzen und Schwierigkeiten in der Kommunikation des Anliegens aufgetreten, sodass weitere klärende Gespräche erforderlich sind. Aus diesem Grund können wir den aktuellen Entwurf nicht bereits jetzt zur öffentlichen Diskussion stellen.

Die DGSPJ hält weiter daran fest, dass eine ärztliche Zusatzweiterbildung erforderlich ist, um die ärztlich geleitete multiprofessionelle sozialpädiatrische Behandlung auf der hohen Versorgungsstufe abzubilden, Ausbildungswege zu strukturieren und allgemein die Expertise für eine sozialpädiatrische Behandlung innerhalb der Kinder- und Jugendmedizin auszubauen. Auch für Ärzte in der Kinder- und Jugendrehabilitation und aus den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten im ÖGD wäre eine solche zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit wichtig.

Wir werden die Mitglieder der DGSPJ und unsere Leserschaft in der Kinderärztlichen Praxis weiter auf dem Laufenden halten und stehen auch für Rückfragen, Kritik und Vorschläge jederzeit zur Verfügung.

Für den Vorstand
Prof. Dr. Ute Thyen und Dr. Andreas Oberle


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2019; 90 (3) Seite 208