Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sieht in der Entwicklung der Telematik "Probleme über Probleme". Mehr dazu gab es auf dem Jugendmedizin-Kongress in Weimar.

Beim 24. bundesweiten Jugendmedizin-Kongress in Weimar verabschiedete der Verband daher eine Vorstandsresolution, in der gefordert wird, die Frist zur Anmeldung der Praxen an die Telematik "zwingend von Ende 2018 bis mindestens Ende 2020" zu verlängern. Nur so könne die Sicherheit der Patientendaten gesichert und verhindert werden, dass Patienten und Ärzte angesichts des verschärften Datenschutzrechts nicht zu "Versuchskaninchen" werden. Zudem müsse die Telematik durch die gesetzlichen Krankenkassen "vollumfänglich" finanziert werden.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach begründete dies in Weimar damit, dass mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz umfassende technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutzmanagement innerhalb der Praxis und zum sicheren Datenfluss zu externen Stellen erforderlich seien. All diese Vorschriften führten dazu, dass die Datenverarbeitung in den Praxen "komplizierter, zeitaufwändiger und auch teurer als bisher" werde. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die ohnehin knappe Zeit der Ärzte mit der aufwändigen und sicheren technischen Verwaltung von Patientendaten – gerade mit dem so genannten Versichertenstammdatenmanagement für die Krankenkassen – weiter belastet werde.

Um zu verhindern, dass die Ärzte auf den Kosten für Datenschutz und Telematikinfrastruktur sitzen blieben, forderte der BVKJ-Präsident in Weimar von der Politik und der Gemeinsamen Selbstverwaltung ein IT-Konzept, dass alle Anforderungen nach Datensicherheit und Kosten- und Ressourcenneutralität auch tatsächlich erfüllt.



Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (4) Seite 238