Eine strukturierte Transitionsbegleitung für einen reibungslosen Übergang vom Jugendlichen- ins Erwachsenenalter sollte zwischen dem 17. und 24. Lebensjahr erfolgen. Der bisher übliche fixe Übergang im 18. Lebensjahr hat sich in der Praxis nicht bewährt.

Darauf hat Dr. Martina Oldhafer vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein als Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transitionsmedizin beim Herbstkongress der Kinder- und Jugendärzte in Bad Orb hingewiesen. Die Fähigkeiten, Selbstmanagement-Kompetenz für die eigene Erkrankung zu entwickeln, falle je nach Ausprägung der Erkrankung bei jungen Patienten unterschiedlich aus. Mit dem neuen aus dem Innovationsfonds finanzierten Forschungsprojekt „Trans FIT“ hofft Martina Oldhafer, diese Erkenntnisse aus der Praxis auch wissenschaftlich evaluieren und neue Leitlinien für die Transitionsmedizin generell und für die Übergangszeit speziell aufstellen zu können.

Auch der Bad Orber Kongressleiter, Prof. Klaus-Michael ­Keller bekräftigte, dass man bei jungen Menschen mit chronischen Darmerkrankungen die Übergangszeit deutlich flexibler gestalten müsse und auf den Zeitraum von 16 bis 21 Jahren strecken sollte. In den USA sei diese Transitionsspanne sogar bis auf das Alter von 23 Jahren ausgedehnt worden. Am deutlichsten brachte die Hamburger Neuropädiaterin Dr. Kirsten Stollhoff am Beispiel junger ADHS-Patienten das Dilemma auf den Punkt. Die wenigsten dieser Patienten seien mit 18 Jahren aufgrund ihrer Hirnreife in der Lage, „alles selbstständig zu erledigen und in allen Bereichen volle Verantwortung zu übernehmen“. Besonders hapere es am Zeitmanagement und am geforderten Tempo. Auch falle es vielen 18-jährigen Patienten schwer, „Struktur in den Tag zu bekommen“ und ihre erhöhte Impulsivität unter Kontrolle zu halten, zumal noch erschwerend hinzukomme, dass mit dem Erwachsenenalter oft die Medikation umgestellt werden müsse.

Kommentar:
Die Forderung, den Übergang von der Jugendmedizin hin zur Erwachsenenmedizin zeitlich flexibler zu handhaben, ist überfällig. Je nach Krankheit, Schweregrad, Behandlungsstatus und individueller Prägung kann eine Transition mit 15 Jahren sinnvoll sein, in anderen Fällen hingegen erst mit Mitte 20. Die strikte Altersgrenze von 18 Jahren ist daher – trotz möglicher Ausnahmen – medizinisch und praktisch nicht weiter zu rechtfertigen. Es wird allerdings noch ein langer Prozess werden, bis solche strikten Altersgrenzen kippen, weil sich die Leistungsträger darauf immer wieder leicht und bequem berufen können.


Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (1) Seite 13