Neun Prozent der Auszubildenden nach dem neuen Pflegeberufe-Gesetz haben sich für eine Vertiefung im Bereich der pädiatrischen Versorgung entschieden. Die Bundesregierung sieht daher keine „systematischen Probleme“ bei der generalistischen Pflegeausbildung.

Dieser Anteil sei sogar höher als der der Azubis mit dem Ausbildungsziel Kinderkrankenpflege nach dem alten Ausbildungsrecht, heißt es zur Begründung. Verlässliche Zahlen zum ersten abgeschlossenen Ausbildungsjahrgang nach neuem Recht und mögliche systematische Probleme der generalistischen Pflegeausbildung werden allerdings erst im 2. Halbjahr 2024 vorliegen

Dieses Statement der Bundesregierung ist eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Unionsfraktion .die sich auf erste Erkenntnisse aus dem Bundesinstitut für Berufsausbildung (BIBB) stützt. Das Institut ist mit dem Monitoring und der Begleitforschung der neu gestalteten Pflegeausbildung beauftragt. Bis spätestens Ende 2025 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag einen Bericht über die Folgen der Reform vorzulegen.

Diese Bestandsaufnahme ist jedoch durchaus diffizil, weil die Abbruchquote nur schwer zu erfassen ist, zumal auch hierzu statistische Daten zur Auflösung von Ausbildungsverträgen erstmals in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorliegen dürften. Ein weiteres Problem kommt hinzu: Diese Daten können dann nicht mit einer Abbruchquote gleichgesetzt werden. Denn bei den Abbrechern bleibt unklar, ob diese Azubis ihre Ausbildung - etwa nach der Insolvenz eines Betriebs - andernorts fortgesetzt haben oder sich tatsächlich für eine andere Ausbildung entschieden haben.

Nicht nur aufgrund dieser Unklarheiten haben pädiatrische Verbände und Gesellschaften sowie die Interessenvereinigungen der Kinderkrankenpflege die generalistische Pflegeausbildung von Beginn an abgelehnt. Sie sehen das Fach Kinderkrankenpflege in der Defensive, weil sich zu wenige angehende Pflegekräfte für die Vertiefung entscheiden und diese erst im 3. Ausbildungsjahr – und damit zu spät – einsetzt.

Raimund Schmid