Das Bundesgesundheitsministerium hat einen überarbeiteten Referentenentwurf zur Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung vorgelegt. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin warnt: Die fachgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen werde darin marginalisiert.

Sollte die Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) so umgesetzt werden, wie im jüngsten Referentenentwurf vorgestellt, wird es möglich sein, Arzt oder Ärztin zu werden, ohne während der Ausbildung je ein krankes Kind gesehen oder untersucht zu haben. So lautet die Befürchtung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).

Die DGKJ kritisiert, dass die Kinder- und Jugendmedizin nicht mehr Teil des klinischen Pflichtunterrichts während des Medizinstudiums sei. Auch im ambulanten Pflicht-Praktikum und im Praktischen Jahr (PJ) in der hausärztlichen Versorgung sei die Kinder- und Jugendmedizin nur eine Wahlmöglichkeit ohne Bedeutung für die Prüfung zum Studienabschluss. Dies widerspreche der vielfach bekundeten Absicht, bereits im Studium die Kompetenzen im Fach der hausärztlichen Versorgung zu stärken, zu der die Kinder- und Jugendmedizin gemäß § 73 Absatz 1a SGB V gehöre.

Lehre der Kinder- und Jugendmedizin wird benachteiligt

„Nur ein Bruchteil der Medizinstudierenden wird noch lernen, wie man erkrankte Kinder behandelt. Dies wird unvermeidbar negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung und zeitversetzt der medizinischen Versorgung von Kindern haben“, wird Prof. Jörg Dötsch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in der Pressemitteilung vom 17. Juli zitiert. Es sei eine der wesentlichen medizinischen Errungenschaften, zu erkennen und systematisch zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche einer auf sie zugeschnittenen medizinischen Behandlungen bedürfen, heißt es außerdem in einer gemeinsamen Stellungnahme des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und DGKJ gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Die DGKJ fordert in Bezug auf die Neuregelung der ärztlichen Ausbildung Folgendes:

  • Beibehaltung des Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin als scheinpflichtige Pflicht-Lehrveranstaltung mit Pflichtanteil des Unterrichtes im stationären Versorgungskontext
  • Pflichtlehre in ambulanter Kinder- und Jugendmedizin, entweder im Rahmen des vorgenannten Blockpraktikums oder als Praktikum zur hausärztlichen Versorgung (Alternative zur Allgemeinmedizin)
  • Kinder- und Jugendmedizin als Wahl in einem PJ-Quartal „Hausärztliche Versorgung“ (Alternative zur Allgemeinmedizin)
  • Vollständige Berücksichtigung der Kinder- und Jugendmedizin als Prüfungsfach im dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wenn das entsprechende PJ-Quartal so gewählt wurde

Neuregelung der ärztlichen Ausbildung

Die Änderungen der Approbationsordnung basieren auf dem sogenannten „Masterplan Medizinstudium 2020“ zur Reform des Medizinstudiums. Dieser wurde bereits 2017 von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie Vertretern der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestagesbeschlossen. Der Reformprozess stand wegen ungeklärter Finanzierungsfragen jahrelang still. Der Masterplan sieht Veränderungen bei der Studienstruktur, Auswahl der Studienplatzbewerber und Ausbildungsinhalten vor. Ziel ist es, angehende Ärztinnen und Ärzte stärker in die ambulante und stationäre Praxis einzubinden und vor allem auch die Allgemeinmedizin zu stärken. Erreicht werden sollen diese Ziele zu großen Teilen durch Änderungen in den Approbationsordnungen.

Die Neuregelung der ÄApprO obliegt dem Bundesgesundheitsministerium und durchläuft kein parlamentarisches Beratungsverfahrungen o. Ä. Die wissenschaftlich Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin mit über 19.000 Mitgliedern appelliert daher an das BMG, die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Blick zu behalten.

Red.


Weiterführende Literatur

Quelle: https://www.dgkj.de/detail/post/neue-aerztliche-approbationsordnung