Die Regierungskommission des Gesundheitsministeriums veröffentlichte am 6. Dezember erneut Vorschläge für die geplante Krankenhaus-Reform. Die Empfehlungen zielen dabei auf eine grundlegende Umstrukturierung des Finanzierungssystems. Auch die Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt die Kommission bei ihren Vorschlägen.

Die Finanzierung von Krankenhausleistungen erfolgt derzeit weitestgehend über Fallpauschalen. Auch die Betriebskosten werden über diese gedeckt. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach setze dieses System wirtschaftliche Fehlanreize. Man wolle verhindern, dass Krankenhäuser dazu gezwungen sind, so viele Fälle so günstig wie möglich zu behandeln, um Gewinn zu machen, sagt Lauterbach bei der Pressekonferenz anlässlich der Bekanntgabe der Reform-Pläne.

Der Vorschlag der Experten-Kommission sieht unter anderem vor, 40 Prozent der Betriebskosten der Krankenhäuser künftig über Vorhaltepauschalen zu finanzieren. In einigen Fällen, wie der Neonatologie oder Geburtshilfe, sollen diese Pauschalen bis zu 60 Prozent der Finanzierung ausmachen. Der restlichen Kosten sollen weiterhin über die Fallpauschale abgedeckt werden.

Bis zu 20 Prozent Aufschlag bei der Vergütung der Kinder- und Jugendmedizin möglich

Bei der Vergütung der Kinder- und Jugendmedizin berücksichtigen die Experten in ihrer Stellungnahme die „besondere Vulnerabilität und den erhöhten Aufwand in der medizinischen Versorgung“. Für diese ist ein Sonderfonds vorgesehen. Er ermöglicht einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent, sowohl auf das Vorhaltebudget als auch die bisherigen DRG-Erlös-Volumina.

„Wir begrüßen den vorgestellten Vorschlag ausdrücklich“, sagt Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) im Rahmen einer Stellungnahme zu den Reform-Vorhaben. „Kranke Kinder brauchen eine zeit- und personalintensive Versorgung.“ Die Versorgung habe in den letzten 20 Jahren seit der Einführung des Fallpauschalen-Systems in Deutschland extrem gelitten.

Belastungen in Kliniken der Kinder- und Jugendmedizin sind weniger planbar

Die aktuelle Überlastung der Ambulanzen und Kliniken vor dem Hintergrund der starken RSV-Welle sei strukturell bedingt und schon seit Jahren akut, teilt die DGKJ in der Pressemeldung mit. Zur Stabilisierung der Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin hält die Fachgesellschaft jedoch einen Aufschlag von mindestens, nicht höchstens, 20 Prozent für angemessen. Ein geringerer Aufschlag reiche für eine gebührende Versorgung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, nicht aus. „Die besondere und im Vergleich zur Erwachsenenmedizin deutlich weniger planbare Belastbarkeit von Kliniken der Kinder- und Jugendmedizin muss personell wie finanziell dauerhaft abgesichert werden“, so die DGKJ.

Zur dritten Stellungnahme der Regierungskommission: Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung (PDF-Datei)


Red./DGKJ