Der Titel des Votums „Gutachterliche Stellungnahme zu organisatorischen Rahmenbedingungen und ökonomischen Aspekten der Arbeit von Schulgesundheitsfachkräften (SGFK)“ klingt kompliziert, die darin enthaltene Botschaft ist jedoch eindeutig: In Hessen und Brandenburg haben sich die SGFK bestens bewährt.

Die Initiatoren des Gutachtens von der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) in Gießen leiten daraus eine klare Empfehlung für den Einsatz von mehr SGFK ab. Im Zuge des Projekts waren diese seit 2017 an 27 Schulen in Brandenburg und an 10 Schulen in Hessen im Einsatz. Während Brandenburg die weitere Finanzierung stoppte (lediglich vereinzelte Kreise finanzieren dort eine Stelle weiter), ging Hessen voran und weitete im Schuljahr 2021/22 die Stellen um 10 weitere SGFK aus.

Dies lag maßgeblich an diesen Erkenntnissen, die aus dem Gutachten hervorgegangen sind:
  • Im Szenario eines an Diabetes erkrankten Schülers ergab der Einsatz einer SGFK eine Kosten-Nutzen-Relation für die Gesellschaft von 1 : 35.
  • Die Heilbehandlungskosten pro Unfall waren an hessischen Schulen mit SGFK im Durchschnitt um 20 % geringer als ohne Unterstützung durch eine SGKF.
  • In hessischen Gymnasien konnten die Rettungswagen-Einsätze um 46 % reduziert werden, an hessischen Gesamtschulen um 64 %. Dies lag auch daran, dass durch die SGFK weniger Rettungswägen benötigt wurden.

Kommentar:
Es hat schon Tradition, dass die besondere Bedeutung von Schulgesundheitsfachkräften (SGFK) in dieser Zeitschrift herausgestellt wird. Zuletzt in der Kipra 1/2022 sogar in Gestalt des „Artikel des Monats“. Damit diese Kräfte aber auch ihr ganzes Potenzial entfalten können, müsste hierfür nun endlich der Betreuungsschlüssel für SGFK deutlich verbessert werden. Etwa auf eine SGFK auf 700 Schüler, wie es auch die TM Mittelhessen einfordert. Das wäre zwar immer noch weniger als in Schweden oder Finnland. Aber es wäre weit besser, als die Stellen – wie in Brandenburg – zu kappen. Dann müssten die SGFK mit einem Gehalt von rund 4.000 Euro aber auch anständig vergütet werden. Damit könnte man sicherlich auch viele Aussteiger aus dem Pflegeberuf zum Wiedereinstieg gewinnen. Warum? Weil die Arbeit sinnvoll und damit sinnstiftend ist – ganz ohne Schichtdienst.


Autor
Raimund Schmid

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2022; 93 (2) Seite 80