Das Flexirentengesetz macht es möglich: Bessere Aussichten für rehabedürftige Kinder durch geschulte Trainer und Rehakräfte.

Jedes Jahr kommen 8.700 Kinder mit einem angeborenen Herzfehler zur Welt. Die Potenziale einer Reha werden bei den betroffenen Kindern allerdings nur höchst unzureichend ausgeschöpft.

Zwar hat sich heute vieles bei der Versorgung herzkranker Kinder und Erwachsener mit angeborenen Herzfehlern (EMAH )verbessert. Immerhin 90 % dieser Kinder erreichen dank guter Behandlungsmöglichkeiten inzwischen das Erwachsenenalter. Dennoch stellt ein angeborener Herzfehler für die betroffenen Kinder und ihre Familien noch immer eine hohe Belastung dar. Immerhin wird jedes 100. Kind mit einer Fehlbildung des Herzens oder der herznahen Gefäße geboren.

Informationen zur Reha mit angeborenem Herzfehler ­bietet die Herzstiftung in einem Ratgeber. Dieser ist kostenfrei erhältlich und kann per E-Mail angefordert werden unter bestellung@herzstiftung.de.

Mehr Infos unter www.herzstiftung.de/emah-ratgeber.

Die Deutsche Herzstiftung weist deshalb besonders auf unterstützende Angebote wie Rehamaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einem angeborenen Herzfehler hin. Obwohl diese Maßnahmen lebenswichtig seien, würden sie aber oft zu selten genutzt. Denn gerade die Übergangsphase (Transition) vom Jugendlichen- ins Erwachsenenalter belaste viele Betroffene mit angeborenem Herzfehler besonders, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. In dieser Phase, in der sich einige jugendliche Patienten überfordert fühlten, sei es sehr wichtig, diese Gruppe mit geeigneten Rehamaßnahmen zu stabilisieren. Die ­aktuelle COVID-19-Pandemie stelle zudem eine zusätzliche Belastung dar, die die Betroffenen verkraften müssten.

Kommentar:
Das kommt wirklich selten vor. Man muss lange zurückdenken, bis man ein Gesetz findet, dass ein Leistungsbereich für Kinder und Jugendliche so spürbar verbessert worden ist wie die Kinder- und Jugendrehabilita­tion durch das Flexirentengesetz: Die Familienorientierung wurde gestärkt und Indikationsbeschränkungen und Ausgabenbegrenzungen sind gestrichen worden. Sogar neue Leistungen – und das kommt wirklich nicht oft vor – sind mit der ambulanten Kinder- und Jugendrehabilitation und der Nachsorge hinzugekommen. Darüber wird im Teil „Sozialpädiatrie aktuell“ in dieser Kipra-Ausgabe ausführlich informiert. Bleibt nur zu hoffen, dass nicht nur die die herzkranken, sondern alle reha­bedürftigen Kinder und Jugendlichen davon nun auch profitieren. Gerade chronisch kranke Kinder wie Kinder mit angeborenen Herzfehlern sind darauf angewiesen. Bisher haben die Versicherungsträger immer Schlupflöcher gefunden, ­Rehamaßnahmen zu verweigern. Es bleibt zu hoffen, dass ihnen das mit dem neuen Gesetz nicht mehr gelingen wird.


Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2021; 92 (4) Seite 78