Noch 2019 will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 6 des Grundgesetzes vorlegen.

Eine Ankündigung, auf die die die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) sehr lange gewartet hat und daher ausdrücklich begrüßt. „Mit dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe liegen nun endlich konkrete Umsetzungsvorschläge vor, wie die Rechte der Kinder im Grundgesetz zu verankern sind“, sagt Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Akademie. Was schon lange im Koalitionsvertrag stehe, könne nun endlich auch verfassungsrechtlich gefasst werden.

Für den entscheidenden Passus stehen drei Varianten zur Diskussion, die jeweils unterschiedlich stark die Rechte von Kinder und Jugendlichen priorisieren. Huppertz spricht sich klar für die Regelungsvariante drei aus, die dem Kind nicht nur das Recht auf Achtung und Schutz, sondern auch auf „Förderung seiner Grundrechte“ zugeschrieben wird. Und vor allem heißt es darin: „Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig zu berücksichtigen“.

Damit würden diese Regelungen auch den international akzeptierten Formulierungen der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen entsprechen.

Seit Jahren schon engagieren sich kinder- und jugendmedizinische Verbände und Organisationen in Deutschland für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Dies würde automatisch auch zu einer Stärkung der Rechte der Eltern führen, weil sie dann diese Rechte – vom Staat garantiert - für ihre Kinder durchsetzen können.


Quelle: Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) | ras