Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich jetzt für eine Impfpflicht gegen Masern in Kitas und Schulen ausgesprochen. Kinder- und Jugendärzteverbände fordern eine solche gesetzliche Impfpflicht schon seit langem und begrüßen daher den Vorstoß.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Kinder haben ein Recht darauf, immunisiert zu werden gegen potenziell tödliche Krankheiten. Das Gesetz muss kommen.“

In Niedersachsen etwa sind bis Mitte März 2019 bereits mehr Masernerkrankungen nachgewiesen worden, als im gesamten Jahr 2018. Masernerkrankungen sind extrem ansteckend und potenziell tödlich, neben der akuten Erkrankung kann es zur gefürchteten SSPE (subakuten sklerosierende Panenzephalitis) kommen, gegen die es keine Behandlung gibt. Alle betroffenen Patienten sterben daran. Mit einer Häufigkeit von einem auf 3.300 Kinder im Alter unter 5 Jahren nach der Maserninfektion ist SSPE nicht selten. „Es ist mir nicht verständlich, warum trotz dieser Datenlage Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen!“, so PD Dr. med. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).

Impfungen retten hingen jeden Tag vielen hunderttausend Menschen weltweit das Leben. Anderweitige Behauptungen von Impfgegnern seien wissenschaftlich längst widerlegt. Gerade mit der „Panikmache vor Nebenwirkungen“ würden laut Fischbach wissenschaftsbasierte Fakten von den Impfgegnern schlichtweg ignoriert.

Auch die Mehrheit in der Gesellschaft und parteiübergreifend in der Politik mache sich zunehmend für eine Impfpflicht stark. Nur so könne auch das Ziel des Nationalen Aktionsplans erreicht werden, die Masern bis 2020 in Deutschland dauerhaft auszurotten. Masernepidemien, wie sie jedes Jahr in Deutschland auftauchen, wird es allerdings erst dann nicht mehr geben, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung geimpft sind. Um optimal gegen Masern immunisiert zu sein, benötigen Kinder 2 Impfungen, was aber längst nicht bei allen Kindern der Fall ist. Auch junge Eltern haben viel zu häufig nur eine oder gar keine Masernimpfung erhalten. Fischbach: „Wir brauchen deshalb eine Regelung, dass sich nicht geimpfte Erwachsene gleich mitimpfen lassen, wenn sie mit ihren Kindern zu uns kommen.“



Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2019; 90 (5) Seite 318