Seit 20 Jahren setzt sich der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V. (BHK) für Kinder und Jugendliche mit chronischen sowie schwersten Erkrankungen und Behinderungen und deren Familien nachhaltig ein.

Besonders engagiert er sich dabei, die Rahmenbedingungen der außerklinischen Kinderkrankenpflege mitzugestalten und zu verbessern. „Wir hätten es uns damals nicht wirklich vorstellen können, innerhalb von 20 Jahren deutschlandweit solch eine starke Gemeinschaft zu werden“, sagt Brigitte Deichmann von der Mobilen Kinderkrankenpflege in Frankfurt/Main, die als Gründungsmitglied derzeit dem Vorstand angehört.

Die außerklinische Kinderkrankenpflege als hoch spezialisierte pflegerische Fachdisziplin ist durch besondere Ansprüche gekennzeichnet. Die Patienten – vom Früh- und Neugeborenen, Säugling, Kleinkind, Kind bis zum pubertierenden Jugendlichen – leben sowohl zuhause in der Familie als auch in außerklinischen teilstationären und stationären Einrichtungen. Ihre Betreuung erfordert äußerst vielschichtige medizinisch-pflegerische Kenntnisse. Oft leiden die Kinder an sehr seltenen und schweren sowie chronischen Erkrankungen und Behinderungen, die den Pflegealltag prägen. Daher benötigen sie in belastenden Situationen mehr Zuwendung, Sicherheit und Rituale als Erwachsene.

Aktuell haben sich in Deutschland allerdings lediglich 160 von 13.000 zugelassenen ambulanten Pflegediensten auf häusliche Kinderkrankenpflege spezialisiert. Von den 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen sind rund 73.900 jünger als 15 Jahre. Ca. 3.256 dieser Kinder und Jugendlichen erhalten Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI). In den übrigen Fällen erfolgt die Pflege ausschließlich durch Eltern oder nahe Bezugspersonen. Die Anzahl der durch häusliche Kinderkrankenpflegedienste versorgten Kinder und Jugendlichen mit intensivpflegerischen Leistungen der Behandlungspflege (SGB V) liegt jedoch um einiges höher.

Kommentar:
Ambulante Pflege wird heute nicht mit Kindern assoziiert, sondern mit alten und pflegebedürftigen Menschen. Doch der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege (BHK) erinnert immer wieder daran, dass auch Kinder auf Pflegeleistungen und zum Teil auf Intensivpflege angewiesen sind. Gut, dass es daher den BHK nun schon 20 Jahre lang gibt. Sonst müsste man ihn sofort erfinden.


Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (3) Seite 167