Zahlungserinnerung der Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie (DGSPJ) an ihre Mitglieder.

Sehr geehrte DGSPJ-Mitglieder,

allen Mitgliedern, die die Mitgliedsbeiträge satzungsgemäß pünktlich entrichtet haben, möchten wir herzlich danken. Sie helfen uns, Zeit und Kosten für Zahlungserinnerungen zu sparen und diese für die inhaltliche Arbeit der Gesellschaft einzusetzen.

Da wir keine Kapazitäten haben, um Beitragsrechnungen an private Mitglieder zu verschicken, möchten wir auf diesem Wege an die Beitragszahlung für das Jahr 2021 erinnern. Entsprechend der Satzung der DGSPJ ist der Mitgliedsbeitrag jeweils bereits im 1. Quartal des Kalenderjahres fällig. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können Sie diesen Vorgang an uns delegieren.

Fragen, Anregungen, Änderungen Ihrer Mitgliedsdaten etc. können Sie jederzeit per E-Mail an die DGSPJ-Geschäftsstelle richten.


Katarzyna Paul
DGSPJ-Geschäftsstelle

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2021; 92 (3) Seite 197