Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) forderte die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern und hat die Bevölkerung damit auf seiner Seite.

Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden. Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt, dieser wird derzeit in den dafür zuständigen Arbeitsgruppen beraten.

An breiter Unterstützung seitens der Bevölkerung mangelt es jedenfalls nicht – das hat eine repräsentative Umfrage ergeben, die vom Online-Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag des Deutschen Kindervereins Essen durchgeführt wurde: 58 Prozent der Deutschen sprechen sich dafür aus, Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufzunehmen. Wir bleiben dran! So wurde eine „Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz“ jüngst auf der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder am 18./19. Mai 2017 besprochen.

CSU unD SPD wollen Kinderrechte verfassungsrechtlich verankern

Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hat dies zum Anlass genommen, die Jugendministerinnen und Minister im Vorfeld in einem Schreiben auf das Hintergrundpapier zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hinzuweisen, in dem die aus Sicht der National Coalition wichtigsten Argumente zur verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte aufgeführt sind.

Die Chancen, endlich zum Erfolg zu erlangen, stehen indes nicht schlecht. Sowohl die CDU wie auch die SPD kündigen in ihrem Regierungsprogramm im laufenden Wahlkampf an, die Kinderrechte in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich verfassungsrechtlich zu verankern.


Quelle: National Coalition Deutschland / ras