Kinder mit insulinpflichtigem Diabetes werden in Kindergärten und Schulen noch immer unzureichend betreut. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Da passende Schulangebote fehlen, werden Kinder mit Diabetes Typ 1 häufiger vom Regelschulbesuch ausgeschlossen als gesunde Gleichaltrige. In Deutschland leben schätzungsweise bis zu 17.400 Kinder unter 14 Jahren mit Diabetes Typ 1.

Die Folge aus dieser Gesamtsituation ist, dass betroffene Familien vermehrt psychischen, sozialen und finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Um das bestehende Recht von Kindern mit Diabetes auf uneingeschränkte Teilhabe an Bildung umzusetzen, bedarf es aus Sicht der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) eines bundesweiten Gesetzes und konkreter Finanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene.

Auf dem 4. Zukunftstag Diabetologie am 17. Oktober 2019 in Berlin wollen daher Experten darüber diskutieren, wie eine Verbesserung der psychosozialen Versorgung im stationären und ambulanten Bereich zu erreichen ist. „Bis zu ihrem 12.Lebensjahr benötigen diese Kinder in der Regel eine Unterstützung in ihrem Therapiemanagement – auch in Kindergarten und Schule“, erklärt Dr. med. Jutta Wendenburg, Sprecherin der AG Inklusion der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD).

Nationale und internationale wissenschaftliche Leitlinien fordern daher eine bedarfsgerechte Unterstützung der Kinder mit Diabetes Typ 1 in Kitas und Schulen. „Der Rechtsanspruch für Unterstützungsleistungen, um eine angemessene Schulbildung zu sichern, ist übrigens unbestritten“, betont Wendenburg. Dieser ergebe sich ganz klar aus dem Deutschen Grundgesetz sowie der UN-Menschenrechtskonvention.

In vielen Fällen fördert das deutsche Bildungssystem allerdings eher eine Exklusion statt Inklusion betroffener Kinder.“ In einer Online-Umfrage der AG Inklusion der DDG mit 1.189 betroffenen Familien gaben bis zu 48 Prozent der Eltern an, dass ihr Kind nicht gleichberechtigt an der Schule partizipieren könne. In Kindergärten wird fast jedes dritte Kind mit Diabetes von mehrtägigen Fahrten und jedes Fünfte von Ausflügen ausgeschlossen.

Erschwerend komme in Deutschland hinzu, dass es keine bundesweit einheitliche Regelungen gebe, wie genau Teilhabeleistungen für Kinder mit insulinpflichtigem Diabetes beantragt werden können, erklärt Privatdozent Dr. med. Thomas Kapellen, Sprecher der AGPD. Sozialgerichtsurteile belegen, dass Eltern oft nur der Rechtsweg bleibe, um den Anspruch des Kindes auf gleichberechtigte Bildung umzusetzen. Denn in den meisten Fällen lehnen mögliche Rehabilitationsträger ihre Zuständigkeit für diese Art von Leistungen ab.

Die DDG fordert deshalb ein bundesweites Gesetz und konkrete Finanzierungsmöglichkeiten auf Landesebene. Dies ermögliche den Bildungseinrichtungen, die Inklusion von Kindern mit Diabetes durch zusätzliches, institutionseigenes Personal zu gewährleisten. In anderen Ländern wie Schweden und den USA werde dies bereits erfolgreich umgesetzt.


Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) | ras