„Wir Kinder- und Jugendärzte unterstützen nachhaltig die in den Koalitionsvertrag aufgenommene Forderung nach einer ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.“

Diese Haltung der deutschen Kinder- und Jugendärzte untermauerte Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ), jetzt noch einmal nachdrücklich. „Unser Grundgesetz verpflichtet in Artikel 20 a den Staat u.a. zum Schutz der Tiere. Eine explizite Schutzpflicht für Kinder regelt es hingegen nicht.

Das passt nicht zusammen und muss geändert werden – auch vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland bereits im Jahr 1992 durch die Ratifizierung der UN-Kinderechtskonvention international zu der globalen Geltung der Kinderrechte bekannt hat. Die Verankerung von grundlegenden Rechten von Kindern im Grundgesetz würde die Position der Kinder gegenüber dem Staat stärken.“

Bei der Diskussion um eine verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte geht es nicht um Symbolik, sondern um elementare Ansprüche wie beispielsweise den Vorrang des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen, das Recht auf freie Entwicklung, Entfaltung, Förderung und Bildung sowie das Recht auf Beteiligung sowie Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen.


Quelle: Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) | ras