In Baden-Württemberg sind im Untersuchungsjahr 2022/23 fast alle Vorschulkinder vollständig gescreent worden. Das auffälligste Ergebnis daraus: Bei 33 Prozent wurde ein intensiver Sprachförderbedarf ermittelt.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) durch Sozialmedizinische Assistenten (SMA), die als sogenannte Basisuntersuchung gilt, haben in diesem Zeitraum 108.483 Kinder durchlaufen. In der Hochphase der Corona-Pandemie lag der Anteil der lediglich nach Aktenlage beurteilten Kinder noch bei fast 48 %. Ziel der ESU ist eine frühzeitige präventiv ausgerichtete gesundheitliche Beratung sowie die frühzeitige Erkennung von gesundheitlichen Einschränkungen und möglichen Entwicklungsverzögerungen vor Schuleintritt. Insbesondere stellt die ESU laut Sozialministerium „ein robustes Verfahren für die Beurteilung des Entwicklungsfeldes Sprache“ dar.

Ein wesentlicher Bestandteil der Basisuntersuchung sind ein Sprachscreening sowie optional ein zusätzlich erweiterter Sprachstands-Diagnostik-Check. Dabei stellte sich heraus, dass im Untersuchungsjahr 2022/23 bei glatt einem Drittel der Kinder ein intensiver Sprachförderbedarf bestand. Ein Jahr zuvor lag dieser Wert noch um fast 6 % (27,4 %) niedriger.

Weiteres hervorstechendes Ergebnis: 25,6 % der Fünfjährigen waren nicht in der Lage, mindestens siebenmal auf jedem Bein sicher vorwärts zu hüpfen. Ein Kind gilt beim Einbeinhüpfen dann als auffällig, wenn es diese Übung nicht schafft. Da diese Daten seit Jahren mit der gleichen Methodik flächendeckend ermittelt werden, geben sie Aufschluss über die Entwicklung von motorischen Auffälligkeiten über die Zeit.

Aufgrund dieser Ergebnisse will das Sozialministerium in Baden-Württemberg insbesondere die frühzeitige Sprachförderung verbessern. Es richtet den Fokus dabei insbesondere auf das neue Sprachförderkonzept „SprachFit,“ ein verbindliches Förderprogramm, das vor Schuleintritt beginnt und sich die gesamte Grundschulzeit durchzieht. Dasjenige Drittel der Kinder, bei dem in der ESU ein intensiver Sprachförderbedarf ermittelt wurde, erhält danach eine verbindliche ergänzende Sprachförderung bereits schon im Jahr vor der Einschulung im Umfang von vier Wochenstunden. Zunächst in der Kita und dann – bei Bedarf – auch später weiter in der Grundschule.


Raimund Schmid

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg. Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung 2022/23