Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag - welche dieser Leistungen stehen mir zu und kann ich sie online beantragen? Das Bundesfamilienministerium informiert über sein neues digitales Angebot.

Das sollten Familien wissen oder darüber sollten auch Kinder-und Jugendärzte Eltern informieren. Denn das Bundesfamilienministerium hat sich auf den Weg gemacht, ein digitales Gesellschaftsministerium zu werden. Familien steht in Deutschland durchaus ein breites Spektrum unterschiedlicher Leistungen zur Verfügung, die zielgerichtet auf verschiedene Bedürfnisse zugeschnitten sind und kontinuierlich weiterentwickelt werden.

Oft wissen Eltern allerdings nicht, welche Familienleistungen ihnen zustehen und unter welchen Voraussetzungen sie diese beantragen können. Gerade wenn mehrere Leistungen infrage kommen oder sich gegebenenfalls auch ausschließen, kann schnell der Überblick verloren gehen.

Serviceportal „Familien-Wegweiser“

Damit könnte jetzt Schluss sein. Zum Beispiel für werdende Eltern, die besonders viele Fragen haben. Wann muss die Elternzeit beantragt werden? Wie viel Elterngeld erhält man? Wer berät in Erziehungsfragen? Antworten auf diese und viele andere Fragen bietet das Serviceportal Familien-Wegweiser. Dort finden (werdende) Eltern zuverlässige Informationen zu staatlichen Leistungen und Regelungen. Die Rubrik "Familie regional" hilft bei der Suche nach Ansprechpartnern für Unterstützungsleistungen, Betreuung und Beratung vor Ort.

Rubrik „Familienleistungen Direkt“

Einen Überblick über alle Familienleistungen bietet auch die Seite Familienleistungen Direkt. Dort finden sich weiterführende Links zu speziellen Angeboten, zum Beispiel dem Infotool Familienleistungen, dem Kinderzuschlagscheck, dem Familienpflegezeit-Rechner oder auch dem Wiedereinstiegsrechner.

Infotool für Familien

Mit Hilfe des interaktiven, digitalen Informationstools www.infotool-familie.de können (werdende) Eltern und Familien zudem mit nur wenigen Angaben herausfinden, auf welche Leistungen und Unterstützungsangebote sie voraussichtlich Anspruch haben. Auch auf die Frage, wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können, gibt das Tool Antwort.

„ElterngeldDigital“

Das Elterngeld ist eine der beliebtesten Familienleistungen in Deutschland. Mit dem ElterngeldDigital (bislang noch nicht online erreichbar; Anm. d. Red.) sollen demnächst Eltern noch gezielter bei der Beantragung unterstützt werden. Nutzerinnen und Nutzer werden sich von einem Assistenten schrittweise durch den Antragsprozess leiten lassen können. In der ersten Stufe wird dabei ein PDF-Antrag erzeugt, der ausgedruckt, unterschrieben und eingeschickt werden muss.

Parallel werden ausgewählte Bundesländer nach und nach über eine Schnittstelle an den Antragsassistenten angeschlossen, so dass Antragsdaten elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden können. Das konkrete Ziel ist ein digitaler, papierloser Antrag. Das Elterngeld wird damit Schritt für Schritt eine der ersten bundesweiten Verwaltungsleistungen, die vollständig elektronisch beantragt werden kann, aber nicht zwingend online beantragt werden muss.



Quelle: Bundesfamilienministerium / ras