Im Rahmen der laufenden politischen Beratungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) warnen die Kinder- und Jugendärzte vor den gravierenden Folgen des Gesetzes für Kinder und Jugendliche.

Mit dem Gesetz soll die Niederlassungsbegrenzung in der Kinder- und Jugendmedizin zeitweilig ausgesetzt werden. Mehr dringend benötigte Kinder- und Jugendarztpraxen sollen dadurch entstehen. Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wird diese Regelung die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in vielen Regionen Deutschlands jedoch eher verschlechtern.

„Die zeitweilige Aussetzung der Niederlassungsbegrenzung wird einen Run auf attraktive Standorte auslösen, aber keine einzige dringend benötigte Kinder- und Jugendarztpraxis in unterversorgten ländlichen oder sozial schwierigen städtischen Regionen schaffen," kritisiert BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach. „Den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern in unterversorgten Gebieten, die heute schon lange auf einen Termin beim Kinder- und Jugendarzt warten müssen, werde die Aufhebung der Zulassungsbeschränkung also nicht helfen.

Das geplante TSV-Gesetz fördert zudem die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Dort findet aber eher pädiatrische Spezialversorgung anstelle von hausärztlicher Grundversorgung statt. Eltern wünschen sich für ihre Kinder jedoch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der ihr Kind über viele Jahre begleitet. Fischbach: „Auch diese Entwicklung halten wir für bedenklich.“


Der BVKJ fordert daher:

  • die Aufhebung der Zulassungsbeschränkung ausschließlich für unterversorgte ländliche oder sozial schwache Gebiete!
  • Neu entstehende Sitze nur mit zusätzlichen Krankenkassenmitteln!
  • Stärkung der Pädiatrie durch mehr Medizinstudienplätze!
  • Besserstellung der sprechenden Medizin!
  • Stärkung der Pädiatrie durch bessere verbindliche Repräsentanz in der medizinischen Selbstverwaltung, d.h. KBV und KVen!
  • Mehr Geld für die aufwändige Koordination, die Kinder- und Jugendärzte übernehmen, und für die Behandlung chronisch kranker Patienten!"

Die Stellungnahme des BVKJ, die an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses anlässlich der jüngsten öffentlichen Anhörung gesendet worden ist, im Wortlaut unter:
www.bvkj.de.



Quelle: Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) / ras