Nach langen Jahren der Diskussion und folgenlos gebliebener freiwilliger Absichtserklärungen der Lebensmittelindustrie hat die Debatte um eine Zuckersteuer in Deutschland seit Anfang dieses Jahres nun endlich die notwendige gesundheitspolitische Relevanz erreicht. Und sie wird wohl kommen – die auch von Pädiaterinnen und Pädiatern immer wieder eingeforderte neue Steuer.
Dabei ist die Debatte nicht neu: Bereits im Jahr 2010 sprach sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Einführung einer Zuckersteuer aus. Auch in Deutschland wird seit vielen Jahren über dieses Thema diskutiert. Wissenschaftliche Fachgesellschaften weisen schon seit Längerem darauf hin, dass eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ein wirksames Instrument der Verhältnisprävention ist. Da Appelle an die freiwillige Selbstregulierung der Lebensmittelindustrie in den letzten zehn Jahren nicht ausreichend waren, erscheint eine staatliche Regulierung des Zuckergehalts dringend geboten. So plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand eine Einführung ab 2028 – aus guten Gründen:
Zuckersteuer – sozialpädiatrisch relevant
Die hohe Aufnahme frei verfügbarer Zucker ist mit Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies assoziiert. Besonders zuckergesüßte Getränke sind aus präventiver Sicht relevant, weil sie hohe Energiemengen liefern, wenig Sättigung erzeugen und im Alltag häufig konsumiert werden. Für die Sozialpädiatrie ist dies besonders bedeutsam, da sich Ernährungsgewohnheiten früh verfestigen und gesundheitliche Risiken über die Lebensspanne fortwirken können – insbesondere bei sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Indem eine Zuckersteuer die Ernährungsumgebung für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen verändert, befördert sie die gesundheitliche Chancengleichheit.
Für eine Zuckersteuer sprechen weitere Argumente:
- Eine Preissteuerung kann den Konsum zuckergesüßter Getränke senken, wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen.
- Internationale Erhebungen zeigen zudem, dass Hersteller ihre Rezepturen anpassen, wenn die Abgaben am Zuckergehalt ausgerichtet sind.
- Es handelt sich um eine Maßnahme mit hoher Reichweite, die nicht auf individuelles Wissen oder Motivation allein angewiesen ist, sondern die Ernährungsumgebung verändert.
- Eine solche Abgabe kann zudem als Baustein einer dringend benötigten umfassenden Präventionsstrategie wirken, die unter anderem auch Werbebeschränkungen sowie Maßnahmen in Kitas, Schulen und der Primärversorgung einschließt.
Die aktuelle Stellungnahme von Professor Peter von Philipsborn et al. zeigt nochmals eindrücklich, dass die negativen gesundheitlichen Effekte regelmäßigen Konsums zuckergesüßter Getränke wissenschaftlich gut belegt sind und Süßgetränkesteuern den Konsum sowie die Zuckeraufnahme wirksam reduzieren können. Nach Angaben der Autorengruppe zeigen zunehmend auch Studien direkte Effekte auf Übergewicht und Adipositas, etwa durch eine Verlangsamung des Anstiegs oder durch Rückgänge in der Prävalenz. Präventionspolitisch ist die Zuckersteuer daher auch als Stärkung einer gesundheitsförderlichen Lebensmittelumgebung zu verstehen.
Gesundheitsökonomisch wird das Instrument ebenfalls positiv bewertet. Die Verwendung möglicher Einnahmen für Präventionsprogramme könnte die Wirksamkeit zusätzlich erhöhen. Kritisch diskutiert wird ein potenziell negativer Effekt auf einkommensschwächere Haushalte. Dieses Argument ist ernst zu nehmen, relativiert jedoch nicht grundsätzlich die fachliche Begründung der Maßnahme. Vielmehr muss dies bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes mitgedacht werden.
Steuer ist Baustein eines ganzen Präventionspakets
Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin ordnet Dr. Andreas Oberle die Zuckersteuer folgendermaßen ein: "Aus fachlicher Perspektive spricht vieles dafür, die Zuckersteuer nicht isoliert zu betrachten, sondern als Bestandteil eines mehrstufigen präventiven Maßnahmenpakets. Für die pädiatrische Versorgung – insbesondere für Kinder mit sozialer Benachteiligung – kann sie dazu beitragen, die Exposition gegenüber stark gesüßten Produkten zu reduzieren und krankheitsfördernde Strukturen zu verändern."
Deshalb befürwortet die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin die Einführung der Zuckersteuer ausdrücklich, gemeinsam mit zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Fachgesellschaften, darunter der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.
Wann die Zuckersteuer aber genau kommt – geplant war bisher der 1. Januar 2028 – und wie sie genau austariert werden soll, ist noch offen (Stand Juli 2026). Es ist daher auch fraglich, ob und wann über die Steuer etwa 650 Millionen Euro in die Staatskasse fließen werden, die dann in entsprechende Präventionsprogramme fließen sollten.
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Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (5) Seite 392-393
