Für Kinder- und Jugendärzte relevante Daten aus dem "Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2015", ausgewählt von Ulrike Horacek.

Seit 2008 informiert der "Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann-Stiftung über Zahlen, Daten, Fakten zur Situation der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in Deutschland. Die Informationen sind gerade für sozialpädiatrisch ausgerichtete Kinder- und Jugendärzte von hoher Bedeutung.

Sämtliche Daten beruhen auf der amtlichen Kinder- und Jugendhilfe-Statistik der 16 Bundesländer und auf Befragungsergebnissen aus den Länderministerien. Erklärtes Ziel des Reports ist die Datenbereitstellung für eine Vielzahl von Adressaten aus Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung sowie für Trägerverbände und Wissenschaft.

In der Aufzählung fehlen die Sozialpädiater, die ein genuines Interesse an den Einflussfaktoren aus der Lebenswirklichkeit von Kindern haben, die ihre Gesundheit und Entwicklung von Kleinkindern beeinflussen. Das galt besonders, weil nunmehr die Daten von 2014 präsentiert werden – also aus dem Jahr, in dem der vom BMFSFJ und der Jugend- und Familienministerkonferenz angestoßene Expertendialog startete. Es stellt den Ausgangspunkt der Bemühungen dar, bundeseinheitliche Empfehlungen zu Qualitätsstandards der FBBE zu entwickeln. Von daher sind steuerungsrelevante Informationen und Impulse für die Weiterentwicklung der Qualität bedeutsamer denn je. In der Tat stehen ausführliche Länderprofile im Mittelpunkt der Darstellung und erweisen sich nach wie vor als sehr heterogen.

Zentrale Themen: Teilhabe, Investitionen, Bildung und Qualität

Der Bericht informiert über 3 zentrale Themenkomplexe. Besonders umfangreich sind – unter dem Aspekt von Teilhabe – Inanspruchnahmedaten dargestellt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Bemühens um Transparenz, inwieweit die Bundesländer das auf Bundesebene gesteckte Ziel des U3-Betreuungsabbaus erfüllt haben. In welchem Umfang finanzielle Ressourcen in Quantitäten und Qualitäten der Angebote investiert wurden, beschreibt Teil 2 des Berichts. Der 3. Teil des Berichts ist der strukturell-qualitativen Dimension gewidmet.

Der Datensammlung liegt das Bemühen zugrunde, abzubilden, wie Qualitätssicherung frühe Bildung fördert.

Ein Drittel der unter 3-Jährigen ist in einer Tagesbetreuung

Während 2010 noch 23 % der U3-Kinder institutionell betreut wurden, hat sich der Anteil bis 2014 auf etwa ein Drittel gesteigert, nachdem ab 01. 08. 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für diese Altersgruppe zum Tragen kam. Bei den Kindern, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht nach wie vor Zurückhaltung: So fällt der Anstieg von 2,4 % (2010) auf 2,8 m% (2014) sehr dezent aus. Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben besonders viele Einjährige in FBBE.

Die größte Wachstumsdynamik ist bei den 2-Jährigen zu verzeichnen: 2010 waren noch 43 %, 2014 schon fast 60 % in Krippen, Kitas oder Kindertagespflege. Insgesamt wird also die zumindest zeitweise Betreuung von 2-Jährigen zunehmend zum Normalfall. Es ist allerdings ein Wunder, dass hier die Bundesländer NRW und Rheinland-Pfalz Ausnahmen darstellen, da sich dort nur etwa jedes 5. zweijährige Kind in FBBE befindet. Dafür drängen sich nicht gerade Erklärungen auf. Möglicherweise hat in NRW der zeitliche Ausbaudruck zu einer "Bevorzugung" der 3-Jährigen geführt, für die dann die neu geschaffenen Plätze primär genutzt wurden.

Nur 6 von 100 Kindern im "klassischen Kindergartenalter" sind nicht in Betreuung

Zwischen Ost und West – neuen und alten Bundesländern – ist die Inhomogenität bei der Betreuungsquote 3-Jähriger am geringsten. Richtet man den Blick auf die noch älteren Kinder, kann man konstatieren, dass die Nichtinanspruchnahme eines FBBE-Angebots inzwischen zur Ausnahme geworden ist.

Die Betreuungsquoten schwanken auf hohem Niveau, von 90 % in Bremen bis ca. 97 % in Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz. Die größte Dynamik im Zeitverlauf kann Schleswig-Holstein mit einem Anstieg von 87 auf 91 % für sich in Anspruch nehmen. Auch hier sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern vornehmlich durch die jüngste Altersgruppe, d. h. die 3-Jährigen bedingt; Pole sind Bremen mit 82 % und Thüringen mit 97 %. Sicherlich tragen unterschiedliche bundeslandspezifische Traditionen und längerfristige Trends zu dieser Heterogenität bei, die sich aber zunehmend verringert.

Auch die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes weist länderspezifische Muster auf. Man könnte sogar sagen, die FBBE-Angebote werden unterschiedlich "beworben" und zugänglich gemacht. Für alle gleichermaßen gilt seit dem 01. 08. 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Damit wollte der Bundesgesetzgeber einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit und Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland tun.

Bundesländer haben den Rechtsanspruch unterschiedlich konkretisiert

In Sachsen-Anhalt wurde der Rechtsanspruch erweitert und sogar für unter 1-Jährige ausgesprochen.

Besondere Zugangserleichterungen könnte man sich von Beitragsfreiheit erhoffen: Auch mit dieser Stellschraube sind die Bundesländer sehr unterschiedlich umgegangen. 6 von ihnen haben – mit altersbezogenen oder Betreuungszeit-bezogenen Einschränkungen – Beitragsfreiheit für sich beschlossen. Bemerkenswert ist, dass diesbezügliche Bemühungen im Saarland nicht zum Erfolg führten. In NRW räumt das Kinderbertreuungsgesetz KiBiZ nur im letzten Jahr vor Einschulung volle Beitragsfreiheit ein.

Mit dem Rechtsanspruch muss nun nicht zwangsläufig eine vollumfängliche Betreuung zugesagt werden. Welche Betreuungsumfänge werden den Eltern nun zur Disposition gestellt? 6 Bundesländer haben den Mindestumfang gar nicht festgeschrieben, aus dem östlichen Teil lediglich Sachsen nicht.

Hamburg ist besonders großzügig und gewährt schon im 1. Lebensjahr eine Zeit von 5 Stunden. In Berlin können Eltern von 3- bis 6-Jährigen mit dem Träger Betreuungszeiten ohne Limitationen vertraglich vereinbaren, in Rheinland-Pfalz gilt dies ab vollendetem 2. Lebensjahr. NRW regelt nur im letzten Jahr vor Einschulung die Möglichkeit einer vollumfänglichen Betreuung auf Wunsch. Grundlage ist jeweils die mit den Eltern getroffene Vereinbarung.

In Berlin gibt es eine Sonderregelung: Für Kinder in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe, in Not- und Sammelunterkünften, aber auch für Kinder, die dauerhaft in Pflegefamilien leben, kann ein höherer zeitlicher Anspruch geltend gemacht werden.

Betrachtet man nur das letzte Kindergartenjahr, so muss der Nutzen von Beitragsfreiheit als vergleichsweise gering eingestuft werden, da das Angebot ohnehin von fast allen Kindern genutzt wird. Für jüngere Kinder mag sie im Hinblick auf verbesserte Zugangschancen von stärkerer Bedeutung sein. Grundsätzlich müssen die Bundesländer für sich abwägen, ob zunächst in den Qualitätsausbau investiert und erst danach "mittelfristig" Beitragsfreiheit ggf. stufenweise realisiert werden soll.

Die Umsetzung von Inklusion ist nach wie vor eine große Herausforderung

Im Gefolge der Behindertenrechtskonvention (2008) und der 2009 für die BRD ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention wird die "Abkehr von zielgruppenspezifischen Etikettierungen" in allen Politikbereichen gefordert. Dennoch lösen Zuschreibungen nach wie vor Ansprüche aus, wie z. B. auf Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB XII. Bedauerlicherweise wird nur das als Kategorie in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst, jedoch nicht, vor welchem Hintergrund die sozialrechtliche Zuordnung erfolgt ist. Im Textteil wird die dem Sozialmediziner geläufigere Terminologie "von Behinderung bedroht oder behindert" oder "special needs" umgangen, dem Kontext folgend ist der Ductus pädagogisch, und man spricht von Kindern mit besonderem Förderbedarf.

Die Statistik bildet also lediglich ab, welche Kinder auf dem Ticket SGB VIII oder SGB XII welche Einrichtungstypen besuchen. Die Kindertagespflege ist hier als Kategorie nicht erfasst; ausgewertet wird nach den Einrichtungstypen integrativ und heilpädagogisch (als Hilfs-Definition wird benutzt: "In heilpädagogischen Kindergärten sind über 90 % der Kinder eingliederungshilfebedürftig".

Bundesweit besuchen ca. ¾ aller Kinder mit besonderem Förderbedarf integrative Einrichtungen der Jugendhilfe. Während es in Ostdeutschland nahezu alle Kinder umfasst, sind es im Westen "nur" 70 %.

An Besonderheiten sind zu verzeichnen, dass es in Bayern und Baden-Württemberg relativ viele Förderschulkindergärten in schulischer Trägerschaft gibt. In Niedersachsen hingegen ist die Zahl der heilpädagogisch arbeitenden Kindertageseinrichtungen besonders groß, die insgesamt 44 % der zu inkludierenden Kinder betreuen.

In etwa einem Drittel der Gesamtanzahl, nämlich in rund 18.000 Kitas wird mindestens 1 Kind mit einer (drohenden) Behinderung betreut. Hier zeichnen sich keine nennenswerten Trendunterschiede zwischen Ost und West ab, jedoch zwischen den einzelnen Bundesländern; länderspezifische Historie scheint in diesem Kontext die Ost-West-Traditionsunterschiede zu überlagern.

Die Ausgaben für FBBE sind deutlich gestiegen

Durchweg haben alle Bundesländer mehr Geld für FBBE ausgegeben, vielleicht weil diese zunehmend als familienpolitisch bedeutsame, gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Allerdings sind die Ausgabenniveaus recht unterschiedlich. Die Datenlage ist mehr als unbefriedigend: Die aktuellsten belastbaren (aber hoch aggregierten) Daten stammen aus dem Jahr 2011, von einem Zeitpunkt sogar noch lange vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs. Es drängen sich hier viele Fragen auf, so zum Beispiel, ob hier länderseitig wirklich Transparenz erzeugt werden soll oder ob sie nur wenig verbindlich oder energisch bundesseitig eingefordert wird.

In dieser Darstellung sind lediglich die sogenannten Grundmittel ausgewiesen, also Ausgaben, für die Länder und Kommune aus eigenen Mitteln aufkommen müssen; sie beinhalten keine Elternbeiträge oder Zuschüsse, z. B. durch Landschaftsverbände. Sowohl laufende als auch investive Kosten sind erfasst.

Hier zeichnet sich eine große Spannbreite zwischen 3.100 Euro in Schleswig-Holstein und 5.100 Euro in Berlin ab. Der Mittelwert liegt bei 3.700 Euro pro Kind im Jahr 2011. Tendenziell sind in den östlichen Bundesländern deutlich mehr Investitionen zu registrieren. Allerdings stellt Mecklenburg-Vorpommern eine markante Ausnahme dar. Bevor man aber ungerechtfertigt geringe Investitionsbereitschaft vorwirft, muss man den Ausbaustand vor dem Bezugsjahr kennen und berücksichtigen; vor 2011 waren sowohl Ausbaustand als auch Betreuungsquoten in den Bundesländern sehr viel heterogener.

Nicht überraschend ist die Beobachtung, dass der Hauptteil der Aufwendungen in die Personalausstattung fließt, also stark abhängig von Faktoren wie Personalschlüssel, Vergütungsregelungen und Demografie ist.

Auch die Zahl der in FBBE Beschäftigten wächst rasant an

Es ist ein deutlicher quantitativer Zuwachs im pädagogischen Bereich zu verzeichnen. Die Beschäftigtenzahl außerhalb des technischen und hauswirtschaftlichen Bereichs ist von rund 353.000 im Jahr 2006 auf 523.000 im Jahr 2014 angestiegen. Bundesweit liegt in diesem Zeitraum also eine Steigerung um 48 % vor. Die Aussagekraft ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass sie auf die Zahl der zusätzlich betreuten Kinder bezogen werden müsste. Zudem mag die Teilzeitbeschäftigungsquote in den 8 Jahren angestiegen sein und die Zahl relativieren.

Auch hier gibt es in den Bundesländern beträchtliche Unterschiede beim Anstieg der Beschäftigtenzahl. In Sachsen-Anhalt betrug der Anstieg nur 25 %, in Bayern hingegen 75 % – aber die Ausgangsniveaus dürften erheblich differieren. Die Spannbreite liegt zwischen 50 % im Westen und 41 % im Osten.

Fachkraft-Kind-Relation ist die wichtigste Größe

Als Sozialpädiater interessiert uns vorrangig, wie viel pädagogische Zeit direkt beim Kind ankommt. Die Fachkraft-Kind-Relation beschreibt zunächst rein numerisch die Anzahl der betreuten Kinder pro Fachkraft. Wir wissen aus zahlreichen Studien, u. a. NUBBEK, dass günstige Schlüssel positive pädagogische Interaktionen und die Bereitstellung gesundheits- und entwicklungsförderlicher Aktivitäten ermöglichen. Insbesondere für die sprachlich-kognitive Entwicklung und die Steigerung des emotionalen Befindens ergeben sich positive Effekte (siehe auch Viernickel 2015).

Die Bertelsmann-Stiftung empfiehlt

  • für klassische Kindergartengruppen (3 J. bis Schuleintritt): 1:10
  • für reine Krippengruppen (0 bis unter 3): 1:4

Limitationen liegen unter anderem darin, dass nur vertraglich geregelte Arbeitszeit, nicht die unmittelbare pädagogische Praxiszeit mit den Kindern statistisch erfasst wird. Insofern müssen die absoluten Zahlen korrigiert werden und – günstig gerechnet – mindestens 25 % für Aufgaben ohne Kind in Ansatz gebracht werden. Somit ergeben sich je nach Alter zu fordernde Quoten von 1:3 bzw. 1:7,5 Kindern.

Die anderen farblich markierten Säulen beschreiben noch günstigere Szenarien, von denen alle Bundesländer noch weiter entfernt sind. Die Senkrechte markiert die angepasste Bertelsmann-Empfehlung.

Die nüchterne Bilanz sieht so aus, dass die empfohlenen Quoten nach wie vor in den meisten Bundesländern nicht erreicht werden. Für die Kindergartengruppen liegt nur Baden-Württemberg mit 1:7,7 knapp über der Bertelsmann-Empfehlung, am weitesten entfernt ist Mecklenburg-Vorpommern, denn dort werden fast doppelt so viele Kinder von einer Fachkraft betreut.

Betrachtet man explizit die ganz jungen Kinder, stellt sich die Situation nicht wesentlich besser dar. Auch für Kinder unter 3 Jahren erreichen nur Baden-Württemberg mit 1:3,1 und Bremen mit 1:3,4 annähernd die sowohl von der DGSPJ als auch der Bertelsmann-Stiftung empfohlene Relation. Die rote Laterne trägt Sachsen mit einem Quotienten von 1:6,5; dort werden pro Fachkraft also mehr als doppelt so viele unter 3-Jährige betreut wie in Baden-Württemberg.

Landesministerien geben Statements zur FBBE ab

Dieser als eigener Berichtsteil konzipierte und annoncierte Part umfasst nur 4 Seiten des gesamten Reports. Jährlich werden die für Kindertagesbetreuung zuständigen Landesministerien mittels Fragebogen zu folgenden Inhalten um Auskunft gebeten: Was ist landesseitig geregelt im Hinblick auf

a) die pädagogische Konzeption und Hilfen bei deren Einsatz;

b) die Fach-/Praxisberatung (FPB);

c) die Evaluation der pädagogischen Arbeit?

Die Berichterstatter erhielten Antworten aus 15 Bundesländen, lediglich Sachsen-Anhalt hat nicht teilgenommen.

In 12 Bundesländern besteht eine Verpflichtung zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption, die über den Rahmen von § 22 a des SGB VIII hinausgeht. Eine Konzeption für den Antrag auf Betriebserlaubnis (oder Änderung) muss in 14 Bundesländern vorgelegt werden. Danach besteht keine generelle "Verbindlichkeit" mehr, vielfach sind es besondere Anlässe, die Vorlagen erforderlich machen. Trotz des verbalen Bekenntnisses zur Bedeutsamkeit einer pädagogischen Konzeption, ist die Umsetzung bundesweit wenig transparent und offensichtlich recht heterogen.

Im Sozialgesetzbuch VIII ist kein expliziter Anspruch der Einrichtungen auf Fachberatung verankert, lässt sich aber inhaltlich ableiten. In 9 Bundesländern gibt es dazu landesspezifische Regelungen zur FPB, aber nur in 6 besteht eine Verpflichtung für die Einrichtungen, diese zu nutzen. Generell ist keine Aussage über die FPB-Struktur auf Trägerebene möglich: Es scheint wenig Vorgaben, wenig Verbindlichkeit und auch wenig praxisorientierte Forschung über dieses Instrument zu geben, die Impulse für eine fachpolitische Diskussion geben könnte.

Empfehlungen zur Evaluation der pädagogischen Arbeit gibt es im Saarland, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Verpflichtende Regelungen bestehen in allen anderen Bundesländern außer in Sachsen-Anhalt und Bremen.

Betrachtet man die Form der Qualitätsüberprüfung, so kommen sowohl interne als auch externe Verfahren zum Einsatz, teilweise sogar beide. Intern evaluieren Berlin, NRW, Hessen, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen; extern Berlin, Hessen, Thüringen, Brandenburg, NRW. In den 4 Bundesländern, die beide Verfahren zum Einsatz bringen, wird ein hoher Anspruch realisiert – die Aussagekraft wird dort besonders groß sein.

In den Berliner Einrichtungen bestehen die konkretesten Anforderungen hinsichtlich der Verwendung bestimmter Verfahren, sie sind eng verknüpft mit dem Berliner Bildungsprogramm. Ähnlich ist die Situation im Saarland (saarländisches Bildungsprogramm) und NRW (Kinderbildungsgesetz).

Gibt es Forschungsbedarf (und -möglichkeiten; siehe Bundesländer mit interner und externer Evaluation, aber auch hier bezogen auf pädagogischen Bereich)?

Insgesamt bilden die Zahlen einen wichtigen Teil der Lebenswelt unserer jungen Kinder ab. In Bezug auf viele Parameter – insbesondere solche der Qualität – bleibt die Darstellung unvollständig. Ob und inwieweit FBBE den Entwicklungs- und Gesundheitsbedürfnissen der sehr jungen betreuten Kinder und auch der Kinder mit besonderen Bedürfnissen gerecht wird, bleibt weiterhin Spekulation. Es ist zu hoffen, dass die Anregungen zur Verbesserung in dem Prozess der Qualitätsentwicklung auf Bundesebene Gehör finden.

Den vollständigen Report finden Sie hier:
Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme

Bock-Famulla et al.: Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2015; Bertelsmann Stiftung, 2015, ISBN 978-3-86793-657-0; auch: http://www.laendermonitor.de .


Korrespondenzadresse
Dr. Ulrike Horacek
Kinder- und Jugendärztin
Leiterin des Gesundheitsamtes Kreis Recklinghausen
DGSPJ- Vorstandsmitglied

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2016; 87 (5) Seite 336-340