Die DGSPJ und Bundesarbeitsgemeinschaft Stationäre Sozialpädiatrie beziehen kritisch Stellung. Der Film sei in seiner extremen Einseitigkeit nicht geeignet, um ein Bild für differenziertes und fundiertes therapeutisches Vorgehen zu geben.

Der Film "Elternschule" (www.elternschulefilm.de) zeigt ein Beispiel für die stationäre Behandlung von Kleinkindern mit Verhaltensauffälligkeiten. Die in diesem Film dargestellten Vorgehensweisen und Behandlungsmethoden haben zu heftigen Kontroversen sowie zu einer zwischenzeitlich wieder eingestellten staatsanwaltlichen Ermittlung geführt.

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) nimmt zusammen mit ihrer Bundesarbeitsgemeinschaft sozialpädiatrischer Kliniken, in denen unter anderem Kleinkinder mit ausgeprägten und komplexen Entwicklungs- und Verhaltensstörungen stationär behandelt werden, zu den im Film dargestellten Behandlungsmethoden wie folgt Stellung:

1. Der Film wirft die Frage auf, inwiefern die dargestellte Vorgehensweise leitliniengerecht ist. Unstrittig wird in der "Leitlinie zu psychischen Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter" die Verhaltenstherapie als evidenzbasiert wirksame Therapiemethode für verschiedene Krankheits- und Störungsbilder dargestellt. In dieser Leitlinie werden darüber hinaus aber auch andere Therapieansätze, insbesondere psychodynamische, aufgeführt, welche im Film "Elternschule" keine Erwähnung finden. Auch wenn diesem nicht für Fachkreise vorgesehenen Film eine unvollständige, verkürzte und zugespitzte Darstellung von Therapieverfahren zugestanden werden muss, ist die Frage zu diskutieren, ob die Leitlinie das im Film dargestellte klassisch behavioristische Vorgehen tatsächlich abdeckt.

Wir vertreten die Ansicht, dass die Leitlinie eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren favorisiert und halten die im Film dargestellte Vorgehensweise für nicht "leitliniengerecht".

2. Unabhängig von der Frage eines "leitliniengerechten Vorgehens" möchten wir betonen, dass die im Film gezeigte Vorgehensweise, die mit dem Schweregrad der Verhaltensstörungen begründet wird, keineswegs alternativlos ist. Sozialpädiatrische Fachkliniken behandeln an 13 Standorten in Deutschland nach Ausschöpfung ambulanter Maßnahmen, z. B. in den angegliederten Sozialpädiatrischen Zentren, Kleinkinder mit teilweise ausgeprägterer Symptomatik erfolgreich mit einem kombiniert beziehungsorientierten, systemisch und familienzentrierten Ansatz. Entscheidend ist die therapeutische Grundhaltung im Sinne eines wertschätzenden und empathischen klientenzentrierten Umgangs mit den Eltern, ebenso wie mit den Kindern. Zu Einzelheiten verweisen wir auf das Qualitätspapier zur stationären sozialpädiatrischen Behandlung, in dem die Bandbreite im Bereich Struktur- und Prozessqualität dargestellt wird.

3. Der Film stellt vorwiegend Verhaltensweisen von Eltern und Therapeuten dar, die als Negativbeispiele anzusehen sind und die es unter therapeutischen Gesichtspunkten grundsätzlich zu vermeiden gilt. Beispiele hierfür sind:

a. Eltern halten ihre Kinder so fest, dass es dem Kind offensichtlich Schmerzen bereitet;

b. Kinder, die nicht spazieren gehen wollen, werden an der Hand gegen ihren Willen hinter Betreuern hergezogen;

c. in einem Raum mit mehreren schreienden Kindern sitzt eine Betreuungsperson als Aufsicht, die die anwesenden Kinder demonstrativ ignoriert;

d. Vorschulkinder werden auf dem Schoß von Erziehern und somit zwangsweise gefüttert und vieles mehr.

4. Der Film versäumt es, relevante "state of the art"-Vorgehensweisen darzustellen, z. B.:

a. eine mehrdimensionale Diagnostik sowie Therapie;

b. trotz Konfliktsituationen wertschätzende Beziehungsangebote zu machen und gemeinsam nach Kompromisslösungen zu suchen;

c. die "graduelle Extinktion" (schrittweise Erhöhung von Trennungszeiten);

d. das "Checking" (das engmaschige Aufsuchen des Kindes, wenn es von den Eltern getrennt einschlafen soll);

e. die Anwendung professioneller Deeskalationsstrategien, um Eskalationen im Vorfeld zu verhindern, und vieles mehr.

5. Der Film versäumt es darüber hinaus, die Grenzen von freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Therapeuten und Eltern gegenüber Kindern aufzuzeigen. Hierfür bestehen klare gesetzliche Vorgaben, die festlegen, dass therapeutische Maßnahmen mit Einschränkung der Freiheit oder unter Zwang nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sind. Aus diesem Grund halten wir die im Film dargestellten Vorgehensweisen nicht nur klinisch, sondern auch ethisch für mindestens problematisch, wie auch von den Kollegen der Kinder- und Jugendpsychiatrie geäußert (s. Stellungnahme der DGKJP: www.dgkjp.de/aktuelles1/482-stellungnahme-der-dgkjp-zum-film-elternschule).

6. Schließlich ist der Titel "Elternschule" für die Öffentlichkeit allgemein irreführend. So geht es im Film um intensive, teilweise extreme therapeutische Maßnahmen bei schwer auffälligen Kindern und Familienbeziehungen in einem klinischen Kontext und nicht um eine pädagogische Schulung von Eltern, deren Kind, z. B. im häuslichen Umfeld, wie üblich zuweilen "ungehorsam" ist. Gerade bei Eltern, die solche bzw. ähnliche Maßnahmen ohne therapeutische Aufsicht und Unterstützung durchführen, könnte dieser Film somit auch deutlich negative Folgen auslösen.

Zusammenfassend lehnen wir die im Film dargestellten Vorgehensweisen ab. Gerade junge Kinder mit komplexen Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, die gemeinsam mit ihren Eltern eine stationäre Behandlung benötigen, müssen umfassend mehrdimensional untersucht und behandelt werden. Eine einseitige, verkürzte und deshalb als problematisch zu erachtende Vorgehensweise ist nicht angemessen.

Die wissenschaftliche "Leitlinie zu psychischen Störungen im Säuglings-, Kleinkind- und Vorschulalter" (www.awmf.org) und das "Qualitätspapier zur stationären sozialpädiatrischen Behandlung" verweisen auf die differenzierten Therapiemaßnahmen und Interventionen, wie sie auch in den sozialpädiatrischen Fachkliniken zur Anwendung kommen. Der Film ist in seiner extremen Einseitigkeit nicht geeignet, um ein Bild für differenziertes und fundiertes therapeutisches Vorgehen zu geben.


Autoren


Volker Mall, Rainer Blank, Helmut Hollmann, Karin Hameister, Reiner Hasmann, Helge Gallwitz, Christoph Hertzberg, Christian Fricke, Ulrike Horacek, Christoph Kretzschmar, Andreas Oberle, Ute Thyen


Korrespondenzadresse
Geschäftsstelle der DGSPJ
Chausseestraße 128/129
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Tel. 030/4 00 05 88-6

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2019; 90 (1) Seite 56-57