Medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft – das sogenannte Babyfernsehen oder Babykino – sind seit Januar 2021 verboten.

Hauptgrund hierfür: Die ungeborenen Kinder sollen keiner unnötiger Strahlenbelastung ausgesetzt werden. Moderne Ultraschallverfahren ermöglichten den werdenden Eltern das Baby drei- und vierdimensional im Mutterleib zu beobachten und Fotos sowie Videos als Erinnerung zu sichern. Viele Praxen, die mit modernster Ultraschallgeräte ausgestattet sind, boten diese Leistungen für Selbstzahler an.

Eine neue Verordnung im Strahlenschutzgesetz soll Embryos nun vor einer unnötigen und damit möglicherweise zu hohen Strahlendosis schützen. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem möglichen Risiko für das Ungeborene verbunden, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen aufgenommen wird.

Ultraschalluntersuchungen, die medizinisch notwendig sind, betrifft diese Regelung nicht. Laut Mutterschaftsrichtlinie haben schwangere Frauen Anspruch auf drei Ultraschall-Termine. Bei Auffälligkeiten werden zudem auch weitere Untersuchungen von den Kassen übernommen.



KMS