Das Bundesbildungs- und Familienministerium kann ab 2026 mit deutlich höheren Mitteln rechnen, die unter anderem auch für mehr Investitionen in Bildungs- und Chancengleichheit und eine bessere Kindertagesbetreuung verwendet werden sollen.
Ein solches Investitionspaket haben pädiatrische Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e. V. (BVKJ) immer wieder gefordert. Das neu ausgerichtete Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird damit enorm aufgewertet. Zum einen finanziell, weil dafür ab 2026 Ausgaben in Höhe von rund 14,72 Milliarden Euro und damit 522 Millionen Euro mehr oder ein Plus von 3,7 % im Vergleich zum Regierungsentwurf 2025 veranschlagt sind. Zum anderen strukturell und politisch, da dem Ministerium nun auch der Bereich Bildung zugeordnet wird. Hinzu kommen mehr als 6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Kindertagesbetreuung und digitale Bildung, die in den folgenden Jahren zur Verfügung stehen sollen.
Die zusätzlichen Mittel kommen ganz unterschiedlichen Zielgruppen zugute. Vor allem sollen davon insbesondere solche Einrichtungen und Familien profitieren, die als benachteiligt gelten und die deshalb ihre Entwicklungspotenziale kaum oder gar nicht ausschöpfen können. Und so sollen die Mittel konkret verteilt werden:
Investitionen in Bildung und Chancengleichheit
- Startchancen-Programm: Ab 2026 stehen pro Jahr 1 Milliarde Euro für bundesweit bis zu 4.000 Schulen zur Verfügung – davon 400 Millionen Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und 600 Millionen Euro als Umsatzsteuerfestbeträge zur Umsetzung der Fördermaßnahmen.
- Im Rahmen des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)" sind für den Bereich frühkindliche Bildung und Digitalisierung zusätzliche Mittel vorgesehen:
- - 3,76 Milliarden Euro von 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung
- - 2,25 Milliarden Euro für den Digitalpakt 2.0 zur Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur.
Ausdrücklich weist das Ministerium darauf hin, dass auch andere Mittel, die bisher schon gerade benachteiligten Kindern zugutegekommen sind, nicht gekürzt oder gar ausgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz: Über dieses Gesetz stellt der Bund den Ländern auch 2026 wieder 1,993 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit wird die Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung konsequent fortgeführt.
- Kinder- und Jugendplan (KJP): Dieser Posten wird um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und mit jetzt 251,3 Millionen Euro fortgeführt.
- Kinderzuschlag: Die Ausgaben bleiben mit rund 3,4 Milliarden Euro stabil auf einem konstanten Niveau und unterstützen weiterhin Familien mit kleinem Einkommen gezielt. Für Kinder, die von Alleinerziehenden betreut werden, sind rund 1,3 Milliarden Euro eingeplant (Unterhaltsvorschuss).
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Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2025; 96 (6) Seite 465-466
