Alle vor der 31. Schwangerschaftswoche geborenen Kinder sollen auf Frühgeborenenretinopathie (ROP) untersucht werden.

In der aktualisierten Leitlinie zur „Augenärztlichen Screening-Untersuchung bei Frühgeborenen“ wird die bisherige Altersgrenze um eine Woche abgesenkt, erläutern Experten der DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Denn eine zu frühe Geburt kann die Gefäßentwicklung in der Netzhaut stören und so eine Frühgeborenenretinopathie (ROP) auslösen. Bleibt dies unentdeckt und unbehandelt, droht den Babys im schlimmsten Falle die Erblindung.

„Deshalb sind bei sehr unreifen Frühgeborenen systematische Screening-Untersuchungen erforderlich“, erklärt der DOG-Experte Professor Dr. med. Andreas Stahl, Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde an der Universitätsmedizin Greifswald. In Deutschland kommen pro Jahr etwa 65.000 Frühgeborene zur Welt, von denen 12.000 ein ROP-Screening erhalten. Davon wiederum müssen jährlich bis zu 500 frühgeborene Kinder mit einer Netzhauterkrankung behandelt werden.

Bisher erhielten alle Frühchen, die vor der 32. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, ein ROP-Screening. Diese Altersgrenze wurde jetzt in der aktualisierten Leitlinie auf die 31. Schwangerschaftswoche abgesenkt. Unabhängig vom Geburtstermin können die behandelnden Ärzte jederzeit ein Screening einleiten, sollten Risikofaktoren für eine ROP vorliegen.

Für den Zeitpunkt des Screenings gilt: Da die Netzhauterkrankung zwischen der 32. und 45. Woche nach Befruchtung auftritt, sollte die erste augenärztliche Untersuchung nicht stattfinden, bevor das Frühgeborene eine Entwicklungsreife von mindestens 31 Wochen erreicht hat. „Auch bei extrem unreifen Frühchen erfolgt das Screening damit noch zeitig genug“, betont DOG-Experte Stahl.

Für die Untersuchung, bei der die Augenärzte prüfen, ob die Netzhaut gleichmäßig mit Blutgefäßen versorgt wird, werden die Pupillen beider Augen mit Augentropfen weitgestellt. Die gesamte Netzhaut wird mit Hilfe eines Kopfspiegels und einer Lupe untersucht und der Zustand der Netzhaut wird mit einer Weitwinkelkamera dokumentiert.

Damit die weiterbetreuenden Kinder- und Augenärzte auch über die Notwendigkeit augenärztlicher Nachkontrollen informiert sind, muss eine zuverlässige schriftliche Übergabe aller wichtigen medizinischen Angaben erfolgen. Daher gibt es ab sofort zusätzlich einen speziellen ROP-Pass zum Einlegen in das gelbe Vorsorgeheft, das in aller Regel zu jedem Kinderarzttermin mitgebracht wird, um die augenärztlichen Nachkontrolltermine stets im Blick zu haben.


Quelle: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) | KMS