Der Zugang zu Ultraschalluntersuchungen wird vielen werdenden Eltern erschwert – denn sie sind Selbstzahlerleistungen. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) möchte dies ändern.

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) hat deshalb jetzt auf die Bedeutung dieser Untersuchungen hingewiesen. Sie fordert deshalb ausdrücklich, die Feindiagnostik um die 20. Schwangerschaftswoche in die Regelversorgung aufzunehmen. Diese könnte Gewissheit verschaffen, ob mit dem Ungeborenen anatomisch alles in Ordnung ist.

Aktuellen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses als Anlass

Anlass für die Äußerungen der DEGUM sind die aktuellen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Einführung von Screening-Tests und molekular-genetischer Tests auf genetische Störungen (Trisomie 13, 18 und 21).

„Mehr als zwei Drittel der schweren erblichen Erkrankungen und Fehlbildungen des Ungeborenen können erkannt beziehungsweise weitgehend ausgeschlossen werden, wenn bei Schwangeren eine qualifizierte frühe Organdiagnostik per Ultraschall zwischen dem Beginn der 12. und dem Ende der 14. Woche durchgeführt wird“, sagt Professor Dr. med. Peter Kozlowski, Vorstandsmitglied der DEGUM und Facharzt in der Düsseldorfer Praxis für Pränatal-Medizin und Genetik.

Die frühe Feindiagnostik per Ultraschall – der wichtigste Teil des sogenannten Ersttrimester-Screenings – und die damit verbundene qualifizierte Beratung seien mittlerweile für sehr viele Schwangere die Säulen ihrer Entscheidung, welche weiteren Untersuchungen für sie sinnvoll und nützlich seien.

Das Ersttrimester-Screening besteht aus zwei Teilen: Zum einen werden die Organe des Fötus mittels Ultraschall untersucht und die Nackentransparenz wird gemessen, da deren Breite Hinweise auf angeborene Erkrankungen geben kann. Zum anderen werden Bluttests bei der Schwangeren durchgeführt, die ebenfalls Auskunft auf genetisch bedingte Krankheiten geben können.

Ultraschall um die 20. Schwangerschaftswoche bringe mehr Sicherheit

Doch können erbliche Erkrankungen und Fehlbildungen nach diesen Untersuchungen komplett ausgeschlossen werden? Das ist nicht der Fall. „Um mit möglichst hoher Sicherheit festzustellen, ob mit dem Baby anatomisch alles in Ordnung ist, sollte zusätzlich zum Ersttrimester-Screening eine umfassende Organultraschalluntersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche gemacht werden“, fordert Professor Dr. med. Renaldo Faber, Vorsitzender der DEGUM-Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe und Facharzt am Zentrum für Pränatale Medizin Leipzig.

„So können das Herz, die Arme und Beine sowie das Gesicht des Fötus vollständig untersucht werden.“ Diese Untersuchung sollte nach Ansicht der DEGUM-Experten für gesetzlich Versicherte nicht - wie bisher - eine kostenpflichtige Wahlleistung, sondern die Regel sein. Sie fordern damit eine Aufnahme dieser Vorsorgeuntersuchung in die Mutterschaftsrichtlinien.


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin / ras