Das Neugeborenen-Hörscreening wird auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse neu ausgerichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dazu eine neue Kinder-Richtlinie beschlossen. Da das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss vom 18. Juni nach zwei Monaten nicht beanstandet hat, ist die Neuerung fürs Hörscreening nun in Kraft getreten.

Warum war diese Änderung notwendig? Bislang erfolgte bei einem auffälligen Testergebnis nach einer Erstuntersuchung mit dem Messverfahren der otoakustischen Emissionen (transitorisch evozierte otoakustische Emissionen, TEOAE) eine Hirnstammaudiometrie (Automated Auditory Brainstem Response, AABR) in Gestalt einer Kontrolluntersuchung. Diese unterschiedlichen Messmethoden hatten jedoch zu häufig zu falsch positiven Befunden geführt. Ab jetzt wird im Falle einer auffälligen Erstuntersuchung erneut eine weitere TEOAE-Bestimmung als Kontrolluntersuchung zum Standard erhoben. Zudem wird der Mindestabstand zwischen auffälliger Erst- und Kontrolluntersuchung auf fünf Stunden (spätestens jedoch bis zur U2-Untersuchung zwischen dem 3. und 10. Lebenstag) festgelegt. Damit soll die Belastung für Neugeborene und ihre Eltern so gering wie möglich gehalten werden, da mit der besseren Vergleichbarkeit der Messungen weniger falsch-positive Screening-Befunde erwartet werden.

Das Neugeborenen-Hörscreening erfolgt bis zum dritten Lebenstag des Neugeborenen, damit Hörstörungen möglichst früh erkannt werden. Es zielt auf Beeinträchtigungen mit einem Hörverlust von mindestens 35 Dezibel ab. Jedoch weist der G-BA die Pädiater auch ausdrücklich darauf hin, dass für alle Neugeborenen mit deutlich erhöhtem Risiko für angeborene Hörstörungen eine AABR unverzichtbar bleibt.

Offen ist allerdings noch, wie die Leistungen für die neue Richtlinie honoriert werden. Der Bewertungsausschuss hat hierfür maximal sechs Monate Zeit, den Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) gegebenenfalls anzupassen.


Raimund Schmid

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung. Praxisnachrichten. G-BA: Neugeborenen-Hörscreening soll noch genauer werden. 18.06.2026