Jährlich werden mehr als 12.000 Fälle von Kindesmissbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer liegt noch um ein Vielfaches höher. Es besteht Handlungsbedarf.

Im Zuge der Regierungsbildung nimmt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, kein Blatt vor den Mund: Alle Parteien hatten unmittelbar vor der Bundestagswahl bekundet, ihren politischen Willen, Prävention, Aufarbeitung und Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken und das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sichern.

Aktuell bestehe eine große Diskrepanz zwischen der Dimension von Missbrauch und dem, was dagegen getan wird. Jährlich werden mehr als 12.000 Fälle von Kindesmissbrauch angezeigt. Die Dunkelziffer liegt noch um ein Vielfaches höher. Rörig: „Wir müssen davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse mindestens 1 – 2 Kinder betroffen sind.“

Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen ­sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen müsse nun endlich vorbei sein. Notwendig seien vor allem ein „Kindesmissbrauchs-Bekämpfungsgesetz“ sowie eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes.

Kommentar:
Recht hat er, der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. An einer Gesetzesinitiative, die von allen maßgeblichen gesellschaftlichen Kräften getragen werden muss, geht kein Weg mehr vorbei. Wenn in jeder Schulklasse Kinder betroffen sind, darf uns das nicht nur – wie bislang – betroffen machen. Nein, jetzt muss das Thema auf die große politische Agenda, ganz egal, wer künftig politisch das Sagen hat.


Autor
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (2) Seite 81