Zu der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ wurde eine Kurzversion veröffentlicht. Darin empfohlen werden anpassbare und geeignete Maßnahmen­pakete für einen möglichst sicheren, geregelten und kontinuierlichen Schulbetrieb in Pandemiezeiten.

Die COVID-19-Pandemie stellt für Schulen eine große Herausforderung dar. Trotz Unsicherheiten über die Wirkung von Maßnahmen müssen dort weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Um in dieser Situation wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen anbieten zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) eine Kurzversion der S3-Leitlinie zu "Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen" veröffentlicht.

Erarbeitet wurde sie von einer repräsentativen Gruppe von Wissenschaftlern, am Schulgeschehen Beteiligten und Entscheidungsträger:innen aus Fachgesellschaften, Verbänden und Organisationen.

Die Empfehlungen

Entscheidend sind nicht die Einzelmaßnahmen, sondern die aufeinander abgestimmte Umsetzung in Maßnahmenpaketen. Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln orientiert und das konkret Abstand, Hygiene, das Tragen einer angemessenen Maske und Lüften vorsieht.

Die Empfehlungen umfassen neun Fragestellungen: Reduktion der Schülerer im Präsenzunterricht, Tragen von Masken in Schulen, Infektionsschutz auf Schulwegen, Musik- und Sportunterricht, Umgang mit Verdachtsfällen und Quarantäne in den Klassen, Lüften in Schulen und Luftreinigung in Unterrichtsräumen. Schulschließungen wurde nicht behandelt.

Die Evidenz

Die Empfehlungen beruhen auf einer Gesamtschau der aktuell verfügbaren Studien zur Wirksamkeit der entsprechenden Maßnahmen. Allerdings sind dies zum größten Teil Modellierungsstudien, deren Ergebnisse nur eingeschränkt in den Schulalltag übertragbar sind. Neben dem Blick auf die gesundheitlichen Wirkungen von Maßnahmen wurden auch Kriterien zu Akzeptanz und gesundheitlicher Chancengleichheit, zu sozialen und ökologischen Folgen aber auch finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen und letztlich auch Machbarkeit berücksichtigt. Dieser umfassende Blick ermöglicht eine weitreichende Abwägung von Nutzen und Schaden aller Maßnahmen, Einschränkungen der Grundrechte wurden ebenfalls betrachtet.

Um sowohl die Wirksamkeit als auch unerwünschte Folgen der Maßnahmen zu erfassen muss die Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Dies trägt nicht nur dazu bei, die Evidenzlage stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.

Die Leitlinie ist eine sogenannte lebende Leitlinie – das heißt, dass sie schnell aktualisiert werden kann, um dem dynamischen Pandemiegeschehen Rechnung zu tragen.

Die Erstellung dieser Leitlinie wurde im COVID-19-Evidenzökosystem (CEOsys) Projekt initiiert, das im Rahmen des Nationalen Forschungsnetzwerks der Universitätsmedizin zu COVID-19 (NUM) und unter Koordination des Universitätsklinikums Freiburg vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Die wissenschaftliche Leitung und Koordination der Leitlinie liegt beim Lehrstuhl für Public Health und Versorgungsforschung der LMU München.

Eine Leitlinie gibt Empfehlungen für die Praxis und zeigt Handlungskorridore auf. Eine S3-Leitlinie erfüllt den höchsten Standard der Leitlinien. Sie muss grundsätzlich von einer repräsentativen Gruppe erarbeitet werden, die Evidenzsuche und -bewertung muss systematisch erfolgen und die Empfehlungen müssen abschließend gemeinsam konsentiert werden.

Folgende Fachgesellschaften und Organisationen tragen die Kurzfassung mit:
  • Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie, DGEpi
  • Deutsche Gesellschaft für Public Health, DGPH
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, DGKJ
  • Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie, DGPI
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, DGSPJ
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, DGKJP
  • Deutsche Akademie für Ethik in der Medizin, AEM
  • Deutsche Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, GHUP
  • Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention, DGSMP
  • Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
  • Gesellschaft für Virologie, GfV
  • Dt. Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin, DGAUM
  • Robert Koch-Institut, RKI
  • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, BVÖGD
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, BVKJ
  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
  • Gesundheitsamt Neukölln
  • Gesundheitsamt Reutlingen
  • Bundesschülerkonferenz, BSK
  • Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes, DKHW
  • Deutscher Kinderschutzbund, DKSB
  • Verband Bildung und Erziehung, VBE
  • Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands, ASD
  • Hauptpersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Integrierten Gesamtschulen, Rheinland-Pfalz
  • Verband Sonderpädagogik, vds
  • Bundeselternrat
  • Landeselternrat Niedersachsen
  • Landeselternrat Sachsen
  • Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, DGfE



Quelle: Klinikum der Universität München