Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für 2018 auf 1,0 Prozent abgesenkt.
Das teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die gute Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen zeigt, dass wir die notwendigen Verbesserungen für die Patienten in den letzten Jahren mit Augenmaß vorgenommen haben. Dass die Krankenkassen gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen haben, ist eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten.“
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr. Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt und ob dieser stärker sinkt, konstant bleibt oder sogar ansteigt, legt allerdings die jeweilige Krankenkasse selbst fest.
Weitere Infos unter: http://bpaq.de/g-senkung-des-zusatzbeitrages
Raimund Schmid