Der lange Weg zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (SGB VIII) mit Berücksichtigung der Inklusion - ein Sachstandsbericht der DGSPJ.

Die DGSPJ hat den Weg der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) seit vielen Jahren intensiv begleitet. Grund für die Reform ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in die Kinder- und Jugendhilfe. Das ist im Prinzip zu begrüßen, damit die für Kinder und Jugendliche unsinnige geteilte Zuständigkeit für geistige, körperliche und seelische Behinderungen aufgehoben wird. Gibt es allerdings in der Jugendhilfe die Kompetenz und Expertise für Kinder mit körperlicher und geistiger Behinderung? Wird es gelingen, die Kompetenzen der Eingliederungshilfe einzubinden?

Wir möchten die Leser der Kinderärztlichen Praxis daher über den Sachstand informieren.

1. Ausgangspunkt: der Koalitionsvertrag vom 07. 02. 2018

Im Koalitionsvertrag von 2018 ist die inklusive Lösung nicht ausdrücklich erwähnt. Im Hinblick auf die Reform des SGB VIII heißt es u.a.:

"Wir wollen das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickeln. Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative werden wir einen breiten Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen führen. Darüber hinaus sollen Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familiengerichtsbarkeit gesammelt und systematisch ausgewertet werden."

2. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Das KJSG wurde im Juli 2017 in den Bundesrat eingebracht und seitdem immer wieder verschoben. Auch heute wird es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass dieses Gesetz noch verabschiedet wird, auch wenn dies rechtlich und politisch höchst unwahrscheinlich ist. Immerhin läuft die neue Legislaturperiode jetzt bereits fast ein Jahr und es wäre merkwürdig, noch ein Gesetz aus der alten Legislaturperiode zu verabschieden. Dennoch bestehen Befürchtungen, dass das Familienministerium dieses oder ein lediglich leicht verändertes Gesetz zur Grundlage seiner Tätigkeiten macht, weil die Formulierung im Koalitionsvertrag ("auf der Basis") nahelegt, dass das Gesetz nicht aufgegeben wird. Das wäre für eine inklusive Lösung auf lange Zeit das Aus, weil in dem Gesetz dazu keine Regelungen vorhanden sind.

3. Die Aktivitäten des Ministeriums für Familie und Jugend

Das Ministerium hat am 23. 04. 2018 eine Ausschreibung für eine "Geschäftsstelle zur Konzeption und Begleitung eines Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe sowie wissenschaftliche Begleitung" veröffentlicht. Gegenstand der Ausschreibung ist die Suche nach einem Dienstleister zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung des BMFSFJ bei der zeitnahen Umsetzung eines Beteiligungsprozesses. Der Dienstleister soll dabei eine Schnittstellenfunktion haben und seine Hauptaufgabe in der Moderation bzw. Koordination aller am Prozess beteiligten Akteure finden. Ein weiterer Bestandteil des Auftrags ist die systematische Auswertung der Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit (wissenschaftliche Begleitung). Die Begleitung läuft seit dem 01. 08. 2018 bis zum 31.12.19 und kann im Bedarfsfall bis zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens verlängert werden.

Am 18.9.2018 teilte das BMFSFJ mit, dass es in dem Prozess durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren "zebralog", dem Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS) und dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) unterstützt werde. Mit diesen Organisationen wird eine erneute Auftaktveranstaltung zu einem (erneuten) Dialogprozess mit dem Titel "Mitreden- Mitgestalten- die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" am 6. 11.2018 in Berlin durchgeführt.

4. Die Dialogforen im DIfU (Deutsches Institut für Urbanistik)

Das DIfU hat durch das Familienministerium den Auftrag bekommen, in Dialogforen zwischen Ministerium und kommunaler Praxis die Reform des SGB VIII zu begleiten. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine Fachtagung am 26./27. 11.2018, in der die Modernisierung des SGB VIII das Hauptthema ist.

Die Tagung soll einen Beitrag zu dem im Koalitionsvertrag angekündigten breiten Dialog mit allen Akteuren im Vorfeld eines Gesetzentwurfes SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Länder, Kommunen) leisten und ein Forum für eine sachbezogene fachliche Diskussion anzubieten, auf der Sie – die Fachkräfte aus der kommunalen Praxis – zu Wort kommen und Ihre Erfahrungen einbringen können. Diskutiert werden soll unter anderem:

  • inwieweit sich die Praxis auch ohne gesetzliche Neuregelungen in Richtung große Lösung weiterentwickelt (hat),
  • wie weit "wir" alle miteinander bei strittigen Punkten gekommen sind,
  • wo sich (weitere) systemische Veränderungsbedarfe erkennen lassen,
  • ob und wo "wir" gesetzlich Neuregelungen brauchen,
  • was der Zielhorizont in dieser Legislaturperiode mit Blick auf die große Lösung ist.

Die Veranstaltung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, des Gesundheitswesens, der Eingliederungshilfe, der Gesundheits- und Sozialämter sowie an Vertreter/innen der Kommunalen Spitzenverbände, Landesjugendämter sowie der Wissenschaft.

Daneben organisiert das DIfU Expertengespräche und Themenplattformen zur Reform des SGB VIII.

5. Die Erziehungshilfefachverbände (u. a. AFET, EREV, IGFH, BVKE)

Nach dem enttäuschenden Verlauf der Diskussion zu einer inklusiven Lösung in der letzten Legislaturperiode verfolgen die Erziehungshilfefachverbände den aktuellen Prozess mit großer Aufmerksamkeit. So haben sie sich mit einem Zwischenruf zur Einrichtung der Geschäftsstelle zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gemeldet und 3 Fragenkomplexe angesprochen:

  1. Wie wird die inklusive Lösung im Rahmen des SGB VIII umgesetzt?
  2. Wie sollen innerhalb von 17 Monaten eine Konzeption und die Begleitung des umfassenden Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe in der Praxis ausgestaltet werden?
  3. Wie werden die bisher schon diskutierten und angedachten möglichen Weiterentwicklungen des SGB VIII in den Prozess eingebracht?

Die Fachverbände sprechen sich für eine präzise politische Schwerpunktlegung und einen transparenten Fahrplan aus, damit Beteiligung und Prozesshaftigkeit nicht zum Selbstzweck werden.

Die Verbände organisieren eine Fachtagung gemeinsam mit der DGSF zum Thema "Gemeinsam sind wir hilf-reich!?" zur Kooperation von Jugendhilfe und Gesundheitswesen am 26. 11. 2018 in Köln.

Zwischenfazit

Der Beteiligungsprozess zu einer Reform des SGB VIII ist in diesem Sommer angelaufen, ohne bisher inhaltliche Perspektiven erkennen zu lassen. Da der Prozess durch das Ministerium bis Ende 2019 terminiert ist, kann mit einem Gesetzesentwurf zur inklusiven Lösung nicht vor 2020 gerechnet werden, der dann bei ungestörtem Verlauf noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könnte.

6. Das Kriterienpapier zu einer inklusiven Hilfeplanung

Im Kontext der Diskussion des letzten Jahres hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Allgemeinen und Kommunalen Dienste (Herr Merchel und Herr Materla) Anfang 2018 eine kleine Gruppe von Fachleuten aus der Jugend- und der Behindertenhilfe gebeten, ein Konzept für eine integrierte Hilfe- und Teilhabeplanung außerhalb der üblichen Beteiligungsformen zu erarbeiten. Das Papier ist im Mai 2018 fertig geworden und wird auf der Seite der BAG ASD veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, welche Rolle es in dem anstehenden Diskussionsprozess spielen kann.

Für die DGSPJ hat Frau Britta Discher aus dem SPZ Unna Königsborn an der Erarbeitung des Papiers teilgenommen, begleitet von Herrn Hans-Jürgen Schimke in seiner Funktion als Fachbeirat für das Projekt "Konzepte für Kinder". Beide weisen darauf hin, dass es sich nicht um ein fertiges Positionspapier handelt, sondern um eine Diskussionsgrundlage ("ein erster Schritt"), die noch kritisch erörtert werden muss.

7. Kinderrechte im Grundgesetz

Parallel zu der Diskussion um eine inklusive Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe läuft auf der Basis des Koalitionsvertrags eine Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die am 06. 06. 2018 das erste Mal getagt hat. Sie soll spätestens bis Ende 2019 einen Vorschlag ausarbeiten. Der Diskussionsprozess zur Änderung des Grundgesetzes hat erhebliche Rückwirkungen in die Ausgestaltung einer möglichen inklusiven Lösung, weil dort die Rechtsposition der Kinder grundsätzlich verändert werden kann. In diesem Zusammenhang ist besonders zu beachten, dass es Bestrebungen gibt, die Kinderrechte im Grundgesetz lediglich als Staatszielbestimmung zu formulieren und ihnen damit ihre individualrechtlichen Bedeutung, z. B. bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung, zu nehmen.

Fazit

Bis zum Ende des Jahres 2019 werden die Diskussionsprozesse zur Vorbereitung einer Änderung des SGB VIII und des Grundgesetzes parallel laufen. Danach können Gesetzesentwürfe erwartet werden.


Weiterführene Literatur/Quellen
Der Sachstandsbericht beruht ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen, interne Papiere aus dem politisch-administrativen Bereich konnten nicht eingesehen werden:
1. AFET, Zwischenruf der Erziehungsfachverbände zu den Schwerpunktvorhaben des BMFSFJ, Homepage des AFET
2. BMFSFJ, Ausschreibung Berlin 2018 zur Konzeption und Begleitung eines Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe, Homepage des BMFSFJ
3. BMFSFJ, Kinderrechte ins Grundgesetz, Homepage des BMFSFJ
4. Hammer, Wolfgang (Mai 2018) Vom Kind aus denken – diesmal aber ernsthaft! Chancen und Irrwege im neuen Koalitionsvertrag (zur Veröffentlichung auf der Homepage des AFET freigegeben)
5. Erziehungshilfeverbände und DGSF, Gemeinsam sind wir hilf-reich!? Veranstaltung am 26.11.18 im Maternushaus in Köln, Anmeldung unter www.erev.de/fortbildungen/2018


Autoren

Britta Discher, Andreas Oberle, Ute Thyen


Korrespondenzadressen
Dr. Britta Discher
SPZ Unna Königsborn

Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V.
Geschäftsstelle
Chausseestraße 128/129
10115 Berlin
Tel.: 0 30/4 00 05 88-6
Fax: 0 30/4 00 05 88-7

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (6) Seite 425-427