Die Vorsitzende des Kindernetzwerks, Dr. Annette Mund, appelliert an die Bundesregierung, das Intensivpflegestärkungsgesetz nachzubessern: „Sichern Sie schwer kranken Kindern und Jugendlichen ein Leben in ihren Familien und die Chance auf eine altersentsprechende Entwicklung, indem Sie krankheitsspezifische und verrichtungsbezogene Leistungen ausreichend und zweckmäßig zur Verfügung stellen.“ Dies geht aus einer Pressemitteilung des Kindernetzwerkes hervor.

Leistungen ausreichend zur Verfügung stellen

Ein Ziel des Intensivpflegestärkungsgesetzes (GKV-IPReG) war es, bekannt gewordenen Fällen von missbräuchlicher Versorgung bei geriatrischen, multimorbiden Patienten in sogenannten Intensivpflege-Wohngemeinschaften entgegenzuwirken. Durch das Inkrafttreten des GKV-IPReG und die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geplante Richtlinie für außerklinische Beatmung müssen nun aber Familien mit schwer erkrankten Kindern um ihren familiären Zusammenhalt fürchten, wenn die jetzt deutlich höheren Anforderungen an die medizinische und pflegerische Versorgung in der Familie nicht sichergestellt werden können, erklärt das Kindernetzwerk die Hintergründe. (…)

„Wir fordern die Bundesregierung und den für die Richtlinie verantwortlichen G-BA auf, die Rechte der Kinder und ihrer Familien vollumfänglich zu wahren und die rechtlichen Anforderungen zum Schutz der Betroffenen anzupassen“, erklärt Dr. Mund. „Es wäre schlicht unmenschlich, wenn diese bereits in höchstem Maße belasteten Familien durch eine solche Neuregelung weiter gegängelt oder gar auseinandergerissen würden.“

Der Gesetzesbeschluss zum GKV-IPReG hatte für die Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern, Jugendlichen und seit dem Kindesalter erkrankten jungen Erwachsenen getrennte Richtlinien vorgesehen. Dabei wurde jedoch versäumt, so das Kindernetzwerk, die Anforderungen an die getrennten Richtlinien klar zu formulieren. Soweit bekannt ist, wird der G-BA dem gesetzlichen Regelungsauftrag nicht nachkommen. „Eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelung ist daher unverzichtbar“, betont Dr. Mund. Die vollständige Mitteilung und weitere Informationen finden Sie unter www.kindernetzwerk.de.


Quelle: Kindernetzwerk/Red.


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2022; 93 (1) Seite 56