Die Zahl der Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung hat sich in nur 10 Jahren mehr als verdoppelt. Die hierfür erforderlichen Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen allein für minderjährige Kinder und Jugendliche haben sich von 2014 bis 2024 gar verdreifacht.

Im Jahr 2024 wurden damit nach Angaben des Statistische Bundesamtes (Destatis) gut 174.000 Eingliederungshilfen gewährt im Vergleich zu 81.000 im Jahr 2014. Das bedeutet eine Zunahmen von 115 %. Seelische Probleme wie Ängste oder suizidale Tendenzen sowie Entwicklungsauffälligkeiten waren in 69 % aller Fälle der häufigste Grund, eine Eingliederungshilfe zu bewilligen. Danach rangieren in 53 % aller Fälle zusätzlich oder separat schulische oder berufliche Probleme. Dazu zählen zum Beispiel schulvermeidendes Verhalten oder ADHS. In gut einem Drittel aller Fälle waren Auffälligkeiten im Sozialverhalten wie Isolation oder Aggressivität die Hauptursache.

Auffällig ist dabei besonders, dass 70 % der Betroffenen männlich sind und die Hilfen primär im Alter zwischen 6 und 17 Jahren in Anspruch genommen werden. Kinder unter 6 Jahren spielen mit einem Anteil von 2 % hingegen kaum eine Rolle. Im Schnitt erstreckt sich eine Eingliederungshilfe über einen Zeitraum von knapp 2 Jahren (23 Monate). Im Wesentlichen werden dabei Schul- und Kitabegleitungen, Beratungsangebote sowie Integrationsassistenzen nachgefragt, deren Ausgaben allein in 10 Jahren von 1,1 Milliarden auf 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 hochgeschnellt sind.

Diesem Ausgabenboom will die Bundesregierung jetzt Einhalt gebieten. So soll künftig die Kita- und Schulassistenz - etwa bei der Begleitung im Schulunterricht - für mehrere betreuungsbedürftige Kinder in Gruppenform geleistet werden. Damit will man vor allem die Kommunen finanziell entlasten, da diese den Großteil der Kosten stemmen müssen. Gegen diese Neuerungen hat sich nun aber auch Protest insbesondere von Seiten der Sozialverbände formiert. Allerdings wird es auch die bislang gängige Einzelfallhilfe weitergeben, wenn – wie es heißt - der „individuelle Bedarf“ des Kindes dies erfordert.


Raimund Schmid

Quelle: Statistisches Bundesamt. Pressemitteilung Nr. N062: Schulbegleitung und Co.: Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt. 09.09.2026