Neue Leitung der DGSPJ seit 1. Januar 2023, das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, neuer Fachausschuss, politische Agenda: Um diese und andere Themen ging es bei der diesjährigen Klausurtagung. Professor Thaiss, Professor Mall und Dr. Oberle berichten.

Im historischen, über 700 Jahre alten Evangelischen Augustinerkloster zu Erfurt fand vom 26. bis 28. Januar die diesjährige Klausurtagung der DGSPJ statt. Das Kloster, in dem einst Mönche gebetet, Gymnasiasten gelernt und Waisenkinder gelebt haben, musste immer wieder an veränderte Situationen angepasst werden.

Auch in der DGSPJ gab es durch die Weitergabe des Staffelstabes der Leitung in der Fachgesellschaft zum 01. Januar 2023 an die Präsidentin Prof. Dr. Heidrun Thaiss und den Präsidenten Prof. Dr. Volker Mall die Notwendigkeit, nochmals besonders innezuhalten und die Ziele für die nächsten Jahre zu besprechen und festzuzurren. Da die DGSPJ aktuell den stellvertretenden Vorsitz beim Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit innehat, wurde in Würdigung der besonderen Aufgabe das Leitungsteam mit Dr. Andreas Oberle hin zu einem Präsidiums-Trio erweitert. Nachdem die Satzung bereits in der letzten Legislaturperiode die Doppelspitze ermöglicht hat und wichtige Strukturen wie den zentralen Qualitätsarbeitskreis (Leitung: Prof. Dr. Peter Borusiak) und die Bundesarbeitsgemeinschaft SPZ (Leitung: Prof. Dr. Juliane Spiegler) im Vorstand verankert wurden, ist der DGSPJ-Vorstand mit den weiteren Vorständen Dr. Ute Mendes (Schriftführerin), Dr. Ulrike Horacek und Dr. Mona Dreesmann (Beisitzerinnen) sowie Dr. Christoph Kretzschmar (Schatzmeister) sehr gut aufgestellt und "fit für die Zukunft".

Die Klausurtagung zeigte wieder beeindruckend die Vielfalt der engagierten Arbeitsfelder von DGSPJ-Mitgliedern in ihren Einrichtungen, in Arbeitsgruppen, Kommissionen oder als Beauftragte für verschiedene – auch politische – Fragestellungen. Die aktive und engagierte Beteiligung von Präsidentinnen, Präsidenten und Vorstandsmitgliedern der befreundeten Fachgesellschaften verdeutlichte wieder eindrücklich, wie gut die DGSPJ im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit mit ihren überaus aktuellen Themen eingebunden und eine gefragte Bündnispartnerin ist.

Auf Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der SPZ-Psychologen/Psychologinnen wurde ein Fachausschuss für Fort- und Weiterbildung gegründet, der die in den SPZ vorhandenen Ressourcen erfassen wird. Dabei soll besonders im Fokus stehen, wie ein fachlicher Austausch möglichst vieler SPZ-Mitarbeitenden überregional ermöglicht werden könnte und dabei insbesondere auch der Bereich Fort- und Weiterbildung weiter ausgebaut werden kann. Die DGSPJ wird sich zukünftig zudem mehr an Austauschen über die Ländergrenzen hinaus beteiligen und einen Beauftragten für Internationalisierung berufen.

Koalitionsvertrag sieht Stärkung der SPZ vor

Die DGSPJ einigte sich in Erfurt zudem auf eine politische Agenda, auf der aktuell folgende Punkte stehen: Erstellung eines Konzeptes, das die Forderung des Koalitionsvertrages "Stärkung der SPZ" aufgreift und die weiteren Aspekte, wie Infrastrukturfinanzierung, Zulassungsdauer, auskömmliche Finanzierung sowie den Fachkräftemangel berücksichtigt.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass wir uns noch multiprofessioneller aufstellen und damit unsere besondere interdisziplinäre Expertise darstellen, unter Einbezug von weiteren – in unseren Einrichtungen tätigen – Berufsgruppen. Die Nachwuchsgewinnung und Nachwuchsförderung werden weitere überaus wichtige Schwerpunkte in den nächsten Jahren sein.

Zudem sollen die bisherigen originären Kernthemen um die Schwerpunkte "Child Public Health", Stärkung der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste im ÖGD und die Förderung von Prävention und Gesundheitskompetenz ergänzt werden.

Wir werden diese wichtigen Punkte im guten Austausch mit allen unseren Mitgliedern anpacken und freuen uns auf Ihre Anregungen (bitte an geschaeftsstelle@dgspj.de richten) und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen!


Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Prof. Dr. Volker Mall, Dr. Andreas Oberle


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2023; 94 (2) Seite 144-145