Die diesjährige Mitgliederversammlung findet im Rahmen des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin am Donnerstag, dem 07. 10. 2021, von 17:15 bis 19:00 Uhr im hub27 (Raum Alpha 2), Messedamm 22, in 14055 Berlin statt.

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ) zur diesjährigen Mitgliederversammlung nach Berlin ein. Sie findet im Rahmen des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin am Donnerstag, dem 07. 10. 2021, von 17:15 bis 19:00 Uhr im hub27 (Raum Alpha 2), Messedamm 22 in 14055 Berlin statt.

Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ist auf der Internetseite der DGSPJ unter diesem Link einsehbar.

Der amtierende Vorstand lädt alle Mitglieder ein, die Mitgliederversammlung zu besuchen und sich aktiv am Diskussionsprozess zu beteiligen.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung:
  • TOP 1: Annahme der Tagesordnung
  • TOP 2:Verabschiedung des Protokolls der virtuellen Mitgliederversammlung vom 20. 01. 2021
  • TOP 3:Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Prof. Dr. Rüdiger von Kries (München) und Dr. Theo Michael (Berlin)
  • TOP 4:Bericht der Präsidentin und des Vizepräsidenten
  • TOP 5:Bericht des Schatzmeisters zum Kassenbericht 2020
  • TOP 6:Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2020
  • TOP 7: Haushaltsplanung 2022
  • TOP 8: Änderung der DGSPJ-Satzung
  • TOP 9:Jahrestagung der DGSPJ 2022 in Düsseldorf
  • TOP 10: Verschiedenes

Im Namen des Vorstandes der DGSPJ, Prof. Dr. Ute Thyen, Präsidentin

Vorschläge zur Änderung der Satzung (TOP 8)

Die Änderungen der Satzung in ihrer Fassung vom 20. 01. 2021 betreffen die Umstellung auf gendergerechte Sprache (in den §§ 6, 8, 9, 10) sowie eine Erweiterung des Vorstandes (§ 9). Für eine bessere Übersicht werden unten nur die betroffenen Passagen jeweils mit der aktuellen und der neuen Formulierung abgedruckt. Alle Änderungen im § 9 werden zusammengefasst dargestellt.

1. Änderung – gendergerechte Sprache

§ 6 aktuell: (...) Ordentliche Mitglieder können Ärztinnen/Ärzte werden sowie Angehörige anderer Berufsgruppen und juristische Personen als korporative Mitglieder, die den Zielen der Sozialpädiatrie verbunden sind. (…)

§ 6 neu:(…) Ordentliche Mitglieder können Ärzt*innen werden sowie Angehörige anderer Berufsgruppen und juristische Personen als korporative Mitglieder, die den Zielen der Sozialpädiatrie verbunden sind. (…)

§ 8 aktuell: (…) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind. Wiederwahl ist möglich. Anregungen zur Ernennung von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern sind an den/die Präsidenten/Präsidentin zu richten. (…)

§ 8 neu: (…) Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger*innen gewählt worden sind. Wiederwahl ist möglich. Anregungen zur Ernennung von Ehrenmitgliedern und korrespondierenden Mitgliedern sind an den*die Präsident*in zu richten. (…)

§ 10 aktuell: (…) Sofern der/die Vorsitzende eines Fachausschusses nicht Mitglied des Vorstands ist, soll er/sie in den Vorstand kooptiert werden. (…)

§ 10 neu:(…) Sofern der*die Vorsitzende eines Fachausschusses nicht Mitglied des Vorstands ist, soll der*die Vorsitzende in den Vorstand kooptiert werden. (…)

2. Änderung – Erweiterung des Vorstandes

§ 9 aktuell: Dem Vorstand gehören an:
a) der/die Präsident/in
b) der/die Vizepräsident/in
c) der/die Schriftführer/in
d) der/die Schatzmeister/in
e) zwei gewählte Beisitzer/innen
f) der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.
g) der/die Präsident/in der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
h) der/die Präsident/in des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V.
i) der/die Vorsitzende des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland e. V.
Die Mitglieder a) – e) sind stimmberechtigt; die kooptierten Vorstandsmitglieder f) – i) besitzen Rede- aber kein Stimmrecht.
Der/die Präsident/in, der/die Vizepräsident/in und der/die Schatzmeister/in vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. (…)

§ 9 neu: Dem Vorstand gehören an:
a) der*die Präsident*in oder zwei gemeinsam zur Wahl antretende gleichberechtigte Präsident*innen, davon mindestens eine Frau,
b) der*die Vizepräsident*in (entfällt bei der Wahl von zwei gleichberechtigten Präsident*innen)
c) der*die Schatzmeister*in
d) der*die Schriftführer*in
e) der*die Sprecher*in des Zentralen Qualitätsarbeitskreises (ZQAK)
f) der*die Sprecher*in der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialpädiatrischer Zentren (BAG SPZ)
g) zwei bis vier gewählte Beisitzer*innen
h) der*die Generalsekretär*in der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
i) der*die Präsident*in der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
j) der*die Präsident*in des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V.
k) der*die Vorsitzende des Berufsverbandes Kinderkrankenpflege Deutschland e. V.
Die Mitglieder a) – g) sind stimmberechtigt; die kooptierten Vorstandsmitglieder h) – k) besitzen Rede- aber kein Stimmrecht.
Der*die Präsident*in, der*die Vizepräsident*in oder jede*r der gleichberechtigten Präsident*innen und der*die Schatzmeister*in vertreten einzeln die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. (…)


Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V.
Chausseestraße 128/129, 10115 Berlin
Tel.: 0 30/4 00 05 88-6, Fax: 0 30/4 00 05 88-7
Internet: www.dgspj.de

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2021; 92 (4) Seite 106-107