Im Ruf nach einem konsequenten Lockdown wird auch die Verlängerung der Weihnachtsferien gefordert – und damit die zentrale Bedeutung des Schulbetriebs ignoriert.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) setzt sich gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) mit allem Nachdruck dafür ein, die Schließung von Schulen, Kindergärten und KiTas nur als allerletzte Maßnahme im Rahmen eines allgemeinen Lockdowns in Erwägung zu ziehen. DGKJ und DGPI sprechen sich damit auch dezidiert gegen eine Verlängerung der Weihnachtsferien auf (un)bestimmte Zeit in den Januar hinein aus.

Bisherige Daten aus Deutschland geben keinen Anlass, die generelle, sprich: flächendeckende, altersgruppen- und Schulformübergreifende Schließung von Schulen als ein taugliches und angemessenes Mittel zur Bekämpfung der Pandemie anzusehen. Die Erfahrungen der letzten Wochen etwa aus Frankreich zeigen, dass das Offenhalten von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder sogar im Rahmen eines Lockdowns ohne relevante negative Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen gelingen kann. Hingegen sind die belastenden Folgen bekannt, die selbst von kurzfristigeren Schulschließungen auf das Wohlbefinden und die Zukunftsperspektiven von Kindern ausgehen – dieser Aspekt aber wird in der öffentlichen Diskussion zu wenig berücksichtigt.

Die Notwendigkeit, Schulen unter Einhaltung von angemessenen Hygienemaßnahmen offen zu halten, ergibt sich dabei nicht nur aus dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Teilhabe, Förderung und Betreuung. Eine Schließung von Schulen und KiTas zieht auch die Notwendigkeit von Notbetreuungen für jüngere Kinder nach sich, und absehbar ist, dass ältere Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule zusammenkommen (was weniger gut kontrollierbar sein mag als im schulischen Umfeld).

Die pädiatrischen Fachgesellschaften haben mehrfach, u.a. in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene vom August 2020 [1], ausführlich die stufenweise Umsetzung von angemessenen Hygienemaßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen beschrieben, um das bestmögliche Maß an Sicherheit für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erzieher, Lehrer und Betreuer zu ermöglichen.

Ein Blick auf die Relationen: Die Kultusministerkonferenz gibt den Anteil der aktuell mit COVID-19 infizierten Schülerinnen und Schüler mit 0,19 % an.

Diese Pressemeldung wird unterstützt vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).


Literatur


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)