Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) begrüßt sehr, dass sich die Bundesregierung auf einen Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz geeinigt hat. Dies ist nach längerem Stillstand - vermutlich durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingt - ein großer Fortschritt, der Deutschland der Realisierung dieses langfristigen Zieles der DAKJ näherbringt.

Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist ein wesentlicher Punkt zur Besserstellung von Kindern in der Rechtswirklichkeit und in der Gesellschaft. Dieser Schritt ist überfällig, denn das europäische Recht ist da schon wesentlich weiter und auch die Kinderrechtskonvention ist bereits deutsches Recht, aber nur im Rang eines Bundesgesetzes und bisher nicht im Grundgesetz verankert.

Dazu Prof. Huppertz, Generalsekretär der DAKJ: „Wir freuen uns, dass die große Koalition ihr Versprechen wahr macht und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen möchte. Allerdings bleibt der vorgeschlagene Gesetzestext hinter dem internationalen Standard der Kinderrechte zurück."

Denn der vorgeschlagene Gesetzentwurf schränkt die Kinderrechte in zwei Punkten ein:
  1. 1. zwar spricht der Entwurf von „achten“ und „schützen“, der wichtige Hinweis auf die Förderung der Kinder ist jedoch leider unterblieben.
  2. 2. statt das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, soll es nur angemessen berücksichtigt werden. Die UN-Kinderrechtskonvention spricht eindeutig von einem vorrangigen Recht.

In der Diskussion war lange Zeit von einzelnen Bundestagsabgeordneten befürchtet worden, die Aufnahme der Kinderrechte könne die Rechte der Eltern schmälern. Deshalb wurde der Satz hinzugenommen „Die erste Verantwortung der Eltern bleibt unberührt“. Dieser Satz ist nach Auffassung der DAKJ richtig, die Furcht aber unbegründet, denn eine Stärkung der Kinderrechte ist auch eine Stärkung der Eltern, die die Rechte ihrer Kinder vertreten werden.

Deshalb appelliert die DAKJ an die Bundesregierung, an die Abgeordneten der im Bundestag vertretenen demokratischen Parteien und an die Ländervertreter im Bundesrat, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und den Text anhand der zwei oben angeführten Kritikpunkte weiter zu verbessern.



Quelle: Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ)