Die Fachgesellschaften und Verbände aus der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie haben sich auf ein Zukunfts-Konsenspapier geeinigt.
"Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf eine Versorgung durch spezialisierte Kinder- und Jugendärzte. Darauf müssen heute aber manche Kinder verzichten. Dies betrifft somatische Erkrankungen ebenso wie psychosomatische und kinder- und jugendpsychiatrische." Dies hat der Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz mit der Rückendeckung aller pädiatrischen Fachverbände – auch der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) – beklagt.
Das Recht auf Gesundheit und Behandlung durch Spezialisten sei ein elementares Kinderrecht und stehe laut der UN-Kinderrechtskonvention allen Kindern gleichermaßen zu.
Doch wie sieht die Realität hierzulande heute häufig aus? Eltern finden nach der Geburt keinen Kinderarzt für das Neugeborene, weil es nicht mehr genügend Kinder- und Jugendärzte gibt. Kinderkrankenhäuser können schwerkranke Kinder nicht aufnehmen, weil Mangel an Pflegekräften gerade auch in der Intensivpflege herrscht. Eltern finden keinen Kinder- und Jugendpsychiater zur ambulanten Behandlung ihres Kindes in einer angemessenen Zeit. Und schließlich: Medikamente können nicht verschrieben werden, weil die Zulassung fehlt, obwohl diese Medikamente Mittel der Wahl sind oder in der Erwachsenenmedizin anerkannte Mittel zur Behandlung entsprechender Erkrankungen sind, kritisiert Huppertz.
Die DAKJ fordert daher mit ihren Fachgesellschaften unter anderem:- eine Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze für Kinderkrankenpflege und der Zahl der Medizinstudienplätze
- eine Intensivierung der Forschung für die Gesundheit von Kindern
- die Wiederherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen, um nicht Ungleichheiten zwischen den Regionen weiter zu verschärfen.
Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werde jedoch diese Misere nicht beheben können, befürchtet Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. Das Gesetz sei "reine Flickschusterei" und berge sogar die Gefahr, dass aufgrund noch strikterer bürokratischer Vorgaben des Gesetzgebers künftig noch weniger Pädiater zur Verfügung stünden. Notwendig seien jetzt vielmehr "tiefgreifende Reformen", etwa eine Bedarfsplanung, "die diesen Namen auch verdient" sowie bessere Weiterbildungsmöglichkeiten in der Pädiatrie und noch attraktivere Infrastrukturpakete für junge Arztfamilien auf dem Land. Nur so werde man dem Szenario, nach dem bis 2023 jeder vierte der mehr als 7.000 ambulant tätigen Pädiater in Rente geht, wirkungsvoll begegnen können.
Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2019; 90 (1) Seite 13