Eine integrierte multiprofessionelle Betreuung muss sich an den Lebenswelten orientieren und die Eltern miteinbeziehen. Dazu gibt es aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) einige gesundheitspolitische Forderungen.

Beim jüngsten Parlamentarischen Frühstück der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) konnte sich auch die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) positionieren. Deren Präsidentin, Prof. Dr. Ute Thyen, brachte sich dabei mit ihrem Vortrag zum Thema "Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten und Behinderungen brauchen eine multiprofessionelle Betreuung" ein. Am Ende standen eine ganze Reihe gesundheitspolitischer Forderungen, die die DGSPJ an die Parlamentarier adressierte und die im Folgenden zusammenfassend widergegeben werden.

Die Voraussetzungen für Gesundheit und gesundheitliches Wohlbefinden werden in der Kindheit festgelegt und sind abhängig von den individuellen unmittelbaren und mittelbaren Einflüssen aus Familie und Umwelt. Die Gesundheitskompetenz, Ressourcen und Leistungsfähigkeit der Eltern sind besonders bedeutsam, umso mehr, wenn eine chronische Gesundheitsstörung bei einem Kind vorhanden ist. Moderne Behandlungsmöglichkeiten ermöglichen meist eine Herstellung von guter Funktion, begrenzen Schmerzen und optimieren Wachstum und Entwicklung, erfordern aber eine hohe Anpassungsleistung aller Familienmitglieder. Daher brauchen diese jungen Patienten und ihre Familien Unterstützung aus mehreren sozialgesetzlichen Bereichen, d. h. eine multiprofessionelle Expertise und Betreuung, die nicht nur punktuell bei Krisen, sondern lebensspannenübergreifend niedrigschwellig erreichbar ist. Damit dies gelingt, bedarf es Verbesserungen der Kooperationsmöglichkeiten, strukturelle Absicherung im Gesundheitswesen und einfacheren Zugang für betroffene Kinder und Jugendliche und ihre Familien – und das möglichst in allen Lebensphasen eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Denn die Anforderungen an die Anpassung des Kindes und die Aufgaben für die Eltern verändern sich über die Zeit nicht nur in Bezug auf die Entwicklung des Kindes und die Ressourcen der Familie, sondern auch in Bezug auf den außerfamiliären Kontext.

Veränderungsprozesse finden ständig im Bereich frühkindliche Bildung und Betreuung, der Schule, der Ausbildung und beim Studium statt. In jedem dieser sogenannten "Settings" gelten unterschiedliche Anforderungen, bestehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten und Herausforderungen.

In den Lebenswelten Krippe, Kita und Schule beispielsweise werden Ansprechpartner mit gesundheitlichen Kompetenzen und Interventionsmöglichkeiten in Form von Gesundheitsfachkräften, Schulschwestern und Schulärzten gebraucht. Der öffentliche Kinder- und Jugendgesundheitsdienst benötigt ausreichende Ressourcen, um angesichts auch des massiven Ausbaus der Kindertagesbetreuung, Ganztagsschulen und anspruchsvollen Ausbildungsgänge, die gesundheitliche Betreuung der Kinder und jungen Menschen im Setting mit aufzubauen. Ohne das geht es aber nicht – berufstätige Eltern werden nicht den Arbeitsalltag unterbrechen können, um ihrem Kind ein Medikament, eine Inhalation, eine spezielle Ernährungsform zu verabreichen, Orthesen an- oder abzulegen oder künstliche Harn- oder Darmausgänge zu versorgen. Auch bei akuten Bagatellverletzungen, bei der Frage, ob erhöhte Temperatur vorliegt oder nicht, oder bei der Beratung eines Kindes, das sich nicht wohlfühlt – all diese Aufgaben müssen von Gesundheitsfachkräften in der Kindertagesbetreuung und Schule übernommen werden. Bei auftretenden Problemen im Jugendalter steht gegebenenfalls die Jugendhilfe zu Verfügung. Allerdings häufig erst, wenn es zu Krisen und Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit der Eltern aufgrund von Überforderung gekommen ist.

Diese komplexen Zusammenhänge erfordern eine gemeinsame und integrierte multiprofessionelle Betreuung. Während frühere Modelle bereits die Notwendigkeit des Zusammenwirkens verschiedener Berufsgruppen und Institutionen betont hatten, unterscheiden sich moderne Konzepte deutlich dadurch, dass sie einerseits eine Lebensweltorientierung und andererseits die Partizipation der betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern an allen Entscheidungsprozessen in das Konzept integriert haben. Eine solche Multiprofessionalität ist ein zentrales Element sozialpädiatrischer Arbeit in vielen verschiedenen Versorgungssituationen.

Forderungen und Veränderungen

Zu den aktuellen und bedeutsamsten Forderungen gehören daher 5 Aspekte, die nach Ansicht der DGSPJ gezielter gesundheitspolitischer Veränderungen bedürfen:



  • Auf der Ebene der hausärztlichen pädiatrischen Versorgung bedarf es einer guten Kooperation mit niedergelassenen Kinderärzten, die für ihre Kooperationsleistungen eine Vergütung bzw. Praxisausfallspauschale brauchen, damit sie in gut erreichbare niedrigschwellige kommunale Angebote mit gesundheitsförderndem Ansatz für alle Kinder (nicht nur die Frühen Hilfen) eingebunden werden können.

  • Stärkung der kommunalen Partner: Hierfür benötigen die im Sozialrechtsbereich SGB V tätigen Ärzte den öffentlichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst als Partner für aufsuchende Hilfen, Gesundheitsförderung, Prävention und Interventionen in den Lebenswelten. Diese Tätigkeiten können nicht von den auf Krankenversorgung spezialisierten Versorgungssystemen allein erbracht werden.

  • Eine wichtige Koordinierungsfunktion übernehmen Sozialpädiatrische Zentren, die für alle Kinder und Jugendlichen mit drohenden Entwicklungsstörungen und Einschränkungen der Teilhabe bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine multiprofessionelle Versorgung anbieten.

  • Die Schnittstelle zu kommunalen Hilfen und den außerfamiliären Settings ist leider durch eine fehlende oder zumindest unsichere Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte in den SPZ deutlich eingeschränkt. In §43a SGB V ergibt sich hier ein systematischer Fehler, der dringend einer Nachbesserung bedarf. Das aktuelle Urteil des Landessozialgerichtes Brandenburg hat zu keiner Verbesserung, sondern zu einer weiteren Verunsicherung und zum Teil zu einem verstärkten Rückzug der kommunalen Leistungsträger aus der Komplexfinanzierung geführt. Die DGSPJ fordert deshalb den Gesetzgeber auf, den Abs. 1 §43a SGB V dem Wortlaut von Abs. 2 anzugleichen. Der Anspruch der Versicherten auf nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen sollte nicht nur auf die psychiatrische Behandlung (Abs. 2) begrenzt sein, sondern ebenso in der sozialpädiatrischen Behandlung in den SPZ gelten.

  • Auf der Ebene der hochspezialisierten Kinder- und Jugendmedizin, die chronisch kranke Kinder stationär und in Spezialambulanzen betreut, sind personelle, ökonomische und zeitliche Voraussetzungen für ein fachkompetentes, multiprofessionelles Arbeiten mit den Familien zu schaffen. Dies bedeutet, dass Koordinatoren und Mitarbeiter verschiedener Professionen auch im Fall von seltenen und weniger häufigen Krankheitsbildern verfügbar sein müssen. §116b und §120 SGB V erschweren generalistische Organisationsstrukturen und bedeuten in der Praxis hohe Barrieren für die Umsetzung multiprofessioneller Versorgung, sowohl im Bereich hochspezialisierter stationärer Angebote als auch in den Spezialambulanzen der Kinder- und Jugendkliniken.

  • Stärkung und Festigung von Nahtstellen aus der Medizin und speziell der Sozialpädiatrie hin zu anderen Systemen. In diesem Sinne hoffen wir auf die Neugestaltung des Jugendhilferechts im Sinne einer inklusiven Jugendhilfe.



Korrespondenzadresse
Prof. Dr. med Ute Thyen
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie
und Jugendmedizin DGSPJ
E-Mail: geschaeftsstelle@dgspj.de

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2020; 91 (1) Seite 62-65