Jährlich werden schätzungsweise zwischen 100 bis 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltrauma in deutsche Kliniken gebracht. Das Bündnis gegen Schütteltrauma will alle Eltern von Säuglingen erreichen und aufklären.

Zusammen mit dem bundesweiten „Bündnis gegen Schütteltrauma” klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums seit November über die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern auf.

Auch die Deutsche Gesellschaft für ­Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) ist dem „Bündnis gegen Schütteltrauma“ beigetreten und unterstützt die Maßnahmen zur Prävention von Schütteltrauma. „Wenn verzweifelte Eltern einen schreienden Säugling im Affekt schütteln, können sie ihm schwere lebenslange Behinderungen zufügen. Viele Eltern sind sich dieser Gefahren nicht bewusst”, sagt Prof. Dr. Ute Thyen, Präsidentin der DGSPJ. Jährlich werden schätzungsweise zwischen 100 bis 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltrauma in deutsche Kliniken gebracht.

Dem Bündnis gehören rund 20 Verbände, Vereine und Institutionen aus dem Gesundheitswesen, dem Kinderschutz und der Kinder- und Jugendhilfe an. Durch die gemeinsame Aktion sollen möglichst alle Eltern von Säuglingen und werdende Eltern erreicht werden.

Mehr Informationen unter:

Das NZFH hat Flyer und Innenraumplakate entwickelt, die von Fachkräften kostenlos bei der BZgA, dem Träger des NZFH, bestellt werden können.
Die DGSPJ bittet ihre Mitglieder, sich an den Präventionsmaßnahmen zu beteiligen und zum Beispiel den Aufklärungsflyer zum Schütteltrauma Eltern in der Beratung, Sprechstunde oder beim Hausbesuch zu überreichen. Außerdem können sie Eltern von Säuglingen, die viel schreien, ab sofort auf die bundesweite Beratungsstellensuche auf www.elternsein.info verweisen. Die Suche enthält die Daten von rund 500 qualifizierten Schreiambulanzen und Beratungsstellen öffentlicher und freier Träger und wird stetig erweitert.

Der Flyer (Bestellnr. 16000535) und das DIN-A2-Plakat (Bestellnr. 16000536) können ab sofort bei der BZgA angefordert werden. E-Mail: order@bzga.de ; Fax: 02 21/89 92-257


Prof. Dr. Ute Thyen


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2018; 89 (1) Seite 9