Am „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 9. September 2018 ist bundesweit an alle Schwangeren appelliert worden, Alkohol komplett zu meiden! Diesen Appell haben die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an alle werdenden Mütter gerichtet, damit diese während der Schwangerschaft bewusst und vollständig und damit konsequent auf Alkohol verzichten.

Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen, etwa zu Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) bis hin zum Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Kinder mit FASD können in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung dauerhaft stark beeinträchtigt sein.

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, betont: „Alkoholgeschädigte Kinder sind ihr Leben lang auf Hilfe angewiesen, denn FASD ist nicht heilbar. Dieses Schicksal lässt sich komplett vermeiden, wenn Schwangere schlicht und einfach auf Alkohol verzichten. Zwar wissen mittlerweile mehr als 80 Prozent der Bevölkerung um die Risiken von Alkohol in der Schwangerschaft, dennoch kommen jedes Jahr tausende von Kindern mit FAS oder FASD auf die Welt. Prävention und Information sind also kein ‚Kann‘, sondern noch immer ein absolutes ‚Muss‘!“

Bereits geringe Mengen können Ungeborene erheblich schädigen

Die Sozialpädiaterin Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, kann sich dem nur anschließen: „Während der Schwangerschaft wird das Kind über die Nabelschnur mit allen notwendigen Nährstoffen von der Mutter versorgt. Auf diesem Weg gelangt auch der Alkohol zum Kind. Bereits geringe Mengen können das Ungeborene erheblich schädigen. Deshalb empfiehlt die BZgA: kein Tropfen Alkohol während der gesamten Schwangerschaft!“

Je nachdem, in welcher Schwangerschaftsphase Alkohol getrunken wird, fallen die Schädigungen unterschiedlich aus: Im frühen Stadium kann Alkohol unter anderem Organe schädigen und Fehlbildungen der Extremitäten und Gliedmaßen sowie des Gesichts verursachen. Alkoholkonsum im späteren Verlauf der Schwangerschaft kann zu Wachstumsverzögerungen und kognitiven Beeinträchtigungen beim Kind führen.
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Quelle: Drogenbeauftragte der Bundesregierung, BZgA | ras