Im Verlauf der vergangenen fünf Jahre ist die Anzahl der Kindeswohlgefährdungen durch Gewalt jeglicher Art und Vernachlässigung um ein Drittel gestiegen. Es besteht also Handlungsbedarf, gerade für Ärztinnen und Ärzte und speziell für Pädiater. Und manche Bundesländer haben auch schon gehandelt.

Bereits zum dritten Mal in Folge sind bundesweit mehr Kindeswohlgefährdungen in Deutschland bekannt geworden als im Jahr zuvor. Im Jahr 2024 sind über die Jugendämter bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen Gefahren durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt aufgedeckt worden. Das sind – bei vermutlich hoher Dunkelziffer – 31 % mehr Fälle als noch fünf Jahre zuvor.

Im Detail fällt dabei besonders auf, dass etwa jedes zweite betroffene Kind jünger als neun Jahre und jedes dritte Kind sogar jünger als sechs Jahre war. Die Kindeswohlgefährdung ging in 75 % aller Fälle von einem Elternteil aus. Im Gegensatz zur häufig weit verbreiteten Meinung waren allerdings lediglich in 4 % aller Fälle ein neuer Partner und in 6 % Verwandte, Pflegeeltern oder Trainer der Ausgangspunkt einer Kinderwohlgefährdung. Am häufigsten wurde der Verdacht auf Vernachlässigungen festgestellt. In mehr als jedem vierten Fall lagen Indizien für körperliche Misshandlungen vor, bei 6 % für sexuelle Gewalt. Knapp jedes dritte betroffene Kind wuchs in einer Familie auf, in der der die Familiensprache nicht primär Deutsch war.

Meist stammten die Hinweise auf Gefährdungen von Polizei und Justiz. Auch das nähere Umfeld – etwa Verwandte oder Nachbarn oder Erzieher und Pädagogen – schlugen häufig Alarm. Deutlich weniger Meldungen kamen hingegen von den Eltern selbst und auch von Ärzten. Ein Grund hierfür ist die Schweigepflicht, der die Mediziner in der Regel unterliegen. Im Paragraf 4 Absatz 6 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), der die Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung länderrechtlich neu regelt, wird diese Schweigepflicht-Klausel jedoch aufgeweicht. Einige Bundesländer – unter anderem Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland – haben davon bereits Gebrauch gemacht. Darin wird festgelegt, dass etwa Pädiater bei einem Verdacht mit „gewichtigen Anhaltspunkten“ auch umgehend die Jugendhilfe und das Jugendamt einschalten oder einen sonstigen interkollegialen Austausch nutzen können, wenn die Eltern nach einem Beratungsgespräch weiterführende Hilfen ablehnen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Ärzte diese Option künftig stärker nutzen und auch andere Bundesländer hier ebenfalls weitergehende Lockerungen bezüglich der Schweigepflicht von Ärzten vorantreiben.


Raimund Schmid

Quelle: Statistisches Bundesamt. Pressemitteilung Nr. 451: Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand: Fallzahl binnen fünf Jahren um 31 % gestiegen. 15.12.2025