Die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ soll sowohl Gesundheitsfachpersonal als auch Eltern eine klare, wissenschaftlich fundierte Orientierung geben. Verschiedene Berufsverbände und Fachgesellschaften kritisieren jedoch bestimmte Aspekte der Empfehlungen.

Die Leitlinie ist im Rahmen der Nationalen Strategie zur Stillförderung entstanden und wurde von insgesamt 26 Fachgesellschaften und Berufsgruppen sowie Vertreterinnen der Zielgruppe Stillende erarbeitet. Federführend waren dabei die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi). Die Leitlinie überwindet die bisherigen Unterschiede zwischen den WHO-Guidelines und den deutschen Handlungsempfehlungen zur Stilldauer. Kernpunkt sind die beiden folgenden Empfehlungen:

  • Reifegeborene Kinder sollten in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich oder überwiegend gestillt werden.
  • Die Gesamtstilldauer sollte mindestens zwölf Monate betragen.

Ausschließliches Stillen bedeutet dabei die Ernährung allein durch Muttermilch, während bei überwiegendem Stillen zusätzlich Wasser oder Tee gegeben werden. Beide Formen werden als Vollstillen zusammengefasst. Teilstillen umfasst die zusätzliche Gabe von Säuglingsanfangsnahrung oder Beikost.

Die Empfehlungen basieren auf einer systematischen Literaturrecherche. Dabei erhielt die Empfehlung zum Vollstillen den Evidenzgrad B (gut durchgeführte, nicht randomisierte klinische Studien) und die Empfehlung zur Gesamtstilldauer den Evidenzgrad A (Studien von guter Qualität, darunter mindestens eine randomisierte Studie).

Professorin Dr. Regina Ensenauer, DGKJ-Leitlinienkoordinatorin betont in einer Pressemeldung „Trotz aller Konsentierungen und Empfehlungen: Es ist die individuelle Situation von Mutter und Kind, die maßgeblich ist!“ Sie weist außerdem darauf hin, dass das Themengebiet derzeit intensiv beforscht werde, sodass kontinuierlich mit neuen Erkenntnissen zu rechnen sei. Die Empfehlungen zu wirksamen Interventionen zur Stillförderung werden laut DGKJ in einem weiteren Schritt veröffentlicht.

Kritik an den Empfehlungen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) äußerte sich kritisch zur neuen Leitlinie. Zwar befürworte der BVJK ausdrücklich das Stillen als optimale Form der Säuglingsernährung und unterstütze grundsätzlich die Zielsetzung der neuen Stillleitlinie, die Stillrate von Säuglingen zu verbessern, allerdings sind laut des Verbands mehrere zentrale Aspekte aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht nicht hinreichend abgesichert oder konsistent dargestellt.

Der BVKJ weist darauf hin, dass die Leitlinie durch die Empfehlung des ausschließlichen Stillens in den ersten sechs Lebensmonaten der S3-Leitlinie „Allergieprävention“ widerspreche. Dr. Irena Neustädter, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie (GPA), formuliert klar: „Die neue Empfehlung, in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich zu stillen, ist kontraproduktiv im Sinne der Allergieprävention (…)“. Der Verband verweist daher auf das in der Leitlinie enthaltene Sondervotum des BVKJ, das u. a. die folgende Formulierung enthält: „Für den Zeitraum der ersten vier bis sechs Monate soll nach Möglichkeit ausschließlich gestillt werden. Auch mit Einführung von Beikost soll weitergestillt werden.“

Ein solches Sondervotum in Bezug auf die Leitlinie hat dabei nicht nur der BVKJ abgegeben. Beispielsweise kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) die schwache Evidenz zu Auswirkungen der ausschließlichen/überwiegenden Stilldauer. Auch aus Sicht von Dr. Stefan Trapp, Vizepräsident des BVKJ, wäre für die Empfehlungen zum ausschließlichen Stillen in den ersten sechs Monaten ein höherer Evidenzgrad nötig, der auf hochwertigeren populationsbezogenen Studien aus industrialisierten Ländern basiert.

Dr. Anke Steuerer, Vizepräsidentin des BVKJ befürchtet, „dass durch die strikte Regelung unnötiger psychosozialer Druck auf Familien ausgeübt wird und eine erhebliche Verunsicherung in den Familien entsteht.“ Aus diesem Grund trägt auch die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) eine zeitlich unbegrenzte, uneingeschränkte und starke Empfehlung für das Stillen von mindestens 12 Monaten nicht mit. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (DGKiZ) kritisiert u. a., dass in den für die Leitlinienerstellung genutzten Studien eine höhere Karieslast bei einer längeren Stilldauer von 12 und mehr Monaten beobachtet wurde.


Red.

Quellen:

  1. Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ). Pressemitteilung: Kinder- und Jugendärzt*innen äußern erhebliche Bedenken gegenüber der neuen Stillleitlinie, 25.02.2026
  2. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ). Pressemitteilung: Neue S3-Leitlinie veröffentlicht – Fachgesellschaften verabschieden neue Stillempfehlungen für das erste Lebensjahr, 20.02.2026
  3. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V., Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V., Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V.: S-3 Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, Version 1.0, Registernummer 027-072, 2025 (Zugriff am 05.03.2026)