Im „Gelben Heft“, dem zentralen Dokument zur Früherkennung bei Kindern in Deutschland, werden seit dem 1. Januar 2026 auch die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (Z1 – Z6) dokumentiert.

Eltern von Neugeborenen erhalten nun ein „Gelbes Heft,“ in dem sämtliche ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9 bzw. Z1 bis Z6) enthalten sind und dokumentiert werden können. Hefte, die zuvor ausgegeben wurden, können weiterhin genutzt werden, so der GKV-Spitzenverband. Für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ihrer Kinder bekommen Eltern entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt.

Die klinischen Untersuchungen, die Beratung zur Mundhygiene und zur zahngesunden Ernährung sowie die Fluorid-Anwendung werden im Heft eingetragen. Bisher geschah dies in sogenannten Kinderzahnpässen, den gesonderten Heften der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Durch die Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 in das „Gelbe Heft“ soll eine verbesserte Übersichtlichkeit erreicht und damit auch die Prävention gestärkt werden. Die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennung soll damit ebenso selbstverständlich werden wie jene der ärztlichen Untersuchungen U1 bis U9.



Autorin
Katharina Maidhof-Schmid

Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (2) Seite 98