Viele Pädiater haben das Anfang des Jahres in Kraft getretene Flexirentengesetz (SGB VI) noch nicht richtig zur Kenntnis genommen. Dabei tangiert sie das Gesetz in besonderer Weise.

Darauf hat Dr. Jens Nielinger vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschland e.V. beim Kinder- und Jugend-Ärztetag 2017 in Berlin aufmerksam gemacht. Neu sei zum Beispiel, dass die Kinderreha kein Anhängsel mehr der Rentenversicherung sei, sondern als Pflichtleistung künftig stationär – und auch ambulant – erbracht werden muss.

Zudem entfalle künftig die Vierjahreswiederholungsfrist bei Kindern und Jugendlichen. Der Anspruch auf Mitaufnahme einer Bezugsperson wird bis auf das Alter von 10 Jahren ausgeweitet und auch der Anspruch auf Mitaufnahme von Familienangehörigen wird insbesondere bei kardiologischen und onkologischen Erkrankungen sowie bei Mukoviszidose geregelt.

Multidisziplinäre, teilhabeorientierte und individuelle Nachsorge

Die wichtigsten die ambulanten Ärzte betreffenden Neuerungen sind aber die Leistungen zur Nachsorge. Dabei müssen künftig die Träger der Rentenversicherung im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung eine Nachsorge veranlassen und auch erstatten, wenn diese erforderlich ist, um den Erfolg der Rehamassnahme zur Teilhabe zu sichern.

Um dies aber gewährleisten zu können, muss künftig die Nachsorge vor Ort mit den Pädiatern deutlich besser als bislang organisiert werden, forderte Dr. Thomas Spinnler von der Rehaklinik für Kinder und Jugendliche in Wangen. Dazu seien aber fast zwei Drittel der Kinder-und Jugendärzte grundsätzlich auch bereit, so das Ergebnis einer von ihm vorgestellten Online-Befragung unter 161 Pädiatern. Die Nachsorge müsse dann aber den schwierigen Spagat schaffen, multidisziplinär, teilhabeorientiert und zugleich individuell ausgerichtet zu sein, erläuterte Spinnler weiter.

Verbindliche Richtlinie bis Jahresmitte 2018

Fast jeder vierte Pädiater fürchtet allerdings, dass sie dafür zu wenig Zeit haben, zumal bisher auch die von ärztlicher Seite geforderte extrabudgetäre Finanzierung unklar sei und auch potentielle Regresse bei zu viel Heilmittelverordnungen drohen. Bis zum 31. Juli 2018 hat nun die Rentenversicherung Zeit, eine verbindliche Richtlinie zur Kinder- und Jugendreha zu erstellen.

Das Gesetz zeigt aber schon jetzt seine Wirkung, weil im letzten halben Jahr die Anträge bei Kinder- und Jugend-Rehamassnahmen bereits spürbar zugenommen haben, hieß es in Berlin von Seiten der Rentenversicherungsträger.


von Raimund Schmid