Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat vor der Einnahme von frei verkäuflichen melatoninhaltigen Gummibärchen gewarnt, weil diese zunehmend als Einschlafhilfen für Kinder angepriesen werden. Da diese Gummibärchen als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden, unterliegen sie weniger strengen Zulassungs- und Sicherheitsanforderungen als Arzneimittel.

In einer Stellungnahme weist die Ernährungskommission der DGKJ zusammen mit der Kommission für Arzneimittelsicherheit im Kindesalter (KASK) auf diesen missbräuchlichen Gebrauch von melatoninhaltigen Gummibärchen hin. Das körpereigene Hormon Melatonin reguliert den Schlaf-Wach-Rhythmus, ist jedoch als ärztlich zu verordnetes Arzneimittel in Deutschland nur bei wenigen klar definierten medizinischen Indikationen im Kindes- und Jugendalter zugelassen.

Die Pädiater sehen gleich mehrfache Gefahren, wenn ein hormonell wirksamer Stoff wie Melatonin in Gummibärchenform angeboten und eingenommen wird. Zunächst entstehe automatisch der Eindruck, dass es sich um eine harmlose Süßigkeit handeln würde. Zugleich steige durch die attraktive Aufmachung des Produkts die Gefahr, dass Kinder unbeaufsichtigt mehrere Stücke einnehmen und es so rasch zu Überdosierungen kommen kann. Nicht zu unterschätzen seien zudem die mit der Einnahme verbundenen Nebenwirkungen. Dazu zählen Kopfschmerzen, Gangunsicherheit und Albträume oder auch die häufig aufkommende morgendliche Müdigkeit. Internationale Befunde verstärken zudem den Verdacht, dass die unsachgemäße Anwendung von melatoninhaltigen Gummibärchen auch zu einer Zunahme melatoninassoziierter Notfälle bei Kindern führen kann.

Die DGKJ und die KASK sehen daher die Gabe eines Hormons als Schlafmittel nicht als Mittel der Wahl an, Schlafprobleme bei Kindern zu lösen. Weit besser sei es, als Pädiater die Eltern über die Potenziale nicht-pharmakologischer Strategien zu informieren. Dazu gehören eindeutig geregelte Abendroutinen, feste Schlafenszeiten und eine schlafhygienisch günstige Umgebung. Besonders wichtig sei zudem der Verzicht auf Bildschirmmedien in der Zeit vor dem Zubettgehen.

Politisch will sich die DGKJ nun für ein gesetzliches Verbot melatoninhaltiger Nahrungsergänzungsmittel in Gestalt kindgerechter Süßigkeiten wie Gummibärchen einsetzen.

Zur Stellungnahme der DGKJ geht es hier.

Raimund Schmid

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ): Presseinfo: DGKJ warnt vor hormonhaltigen Einschlaf-Süßigkeiten.26.05.2026