Während die U-Untersuchungen für Kinder mit Teilnahmeraten zwischen 90 % und 95 % bei Eltern hoch im Kurs stehen, stößt die J1-Jugendgesundheitsuntersuchung mit einer Inanspruchnahme von weniger als 50 % bei Eltern und Jugendlichen immer noch auf eine viel zu geringe Resonanz.
Obwohl der J1-Check zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr vor 28 Jahren eingeführt wurde, ist vielen Familien „dieses Angebot immer noch nicht bekannt“, stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ernüchternd fest. Und das, obwohl die J1 derzeit einmal je Patient extrabudgetär mit 44,12 Euro vergütet wird und zudem von den in diesem Alter noch minderjährigen Jugendlichen selbst in Anspruch genommen werden kann. Jugendliche können zudem eigenständig entscheiden, ob sie ihre Eltern über die Ergebnisse der Untersuchung informieren. Mit einer Ausnahme: Informationsrechte Erziehungsberechtigter durch Ärztinnen und Ärzte haben Vorrang, falls bei der J1 eine schwerwiegende Erkrankung festgestellt wird.
Ganz generell stehen bei der J1 die Kontrolle des Impfstatus sowie die Früherkennung von Entwicklungs- oder Hormonstörungen und auch von psychischen Auffälligkeiten im Fokus. Im Patientengespräch mit den Jugendlichen werden zudem Fragen zur Sexualität und Verhütung, übermäßigem Medienkonsum und gefährlichem Suchtverhalten angesprochen.
Leistungserbringer der J1 sind neben den Kinder- und Jugendärzten auch Allgemeinmediziner und Internisten der hausärztlichen Versorgung. An diese Facharztgruppen richtet sich auch der Appell des BIÖG, anspruchsberechtigte Jugendliche und deren Eltern weit stärker als bislang auf die J1 und im Adoleszentenalter auch auf die J2 hinzuweisen. Da sei noch viel Luft nach oben.
Raimund Schmid