Heftigen Wirbel hat der geplante Entwurf zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auch in der Pädiatrie ausgelöst. Die Vorhaben der Bundesregierung – so der Vorwurf – gingen in weiten Teilen an den Bedürfnissen kranker Kinder und Jugendlicher vorbei.

So kritisiert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) ganz generell, dass bei den Ausgabenbegrenzungen der ambulante Sektor überproportional belastet würde. Dabei decken die ambulant tätigen Ärzte laut BVKJ 97 % aller Behandlungsfälle ab, bei einem auf den ambulanten Sektor entfallenden Kosten­anteil von lediglich 16 %. „Erschreckend“ sei es daher, dass jetzt auch noch bisher extrabudgetäre Leistungen zum Teil wieder budgetiert werden sollen.

Auch die Gesellschaft der Kinderkliniken und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands hatten schon zuvor in ihrem politischen Forderungspaket für Kliniken/Abteilungen/Zentren in der Pädiatrie explizit moniert, dass zum Beispiel der Zeitaufwand für Betreuung, Angehörigenarbeit und psychosoziale Leistungen weiterhin nicht refinanziert würde. Besonders negativ wirke sich das natürlich auf sozialpädiatrische Leistungen aus. Erfreulich dabei ist jedoch, dass die drei Verbände in einem gesonderten Abschnitt explizit die Stärkung von Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) einfordern. Denn SPZ würden durch eine Vielzahl an „Limitierungen“ beschnitten. Dies beginne bereits bei der Genehmigung und den Zeiträumen für die Zulassung eines SPZ, setze sich fort bei der Fallzahllimitierung und der Möglichkeit der Rezeptierung von Medikamenten und ende bei einer nach wie vor unvollständigen Vergütung.

Kommentar: Jetzt ist die Politik am Zug
Dass sich drei pädiatrische Verbände außerhalb der Sozial­pädiatrie im Vorfeld des vor dem Durchbruch stehenden GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes hörbar auch für die SPZ einsetzen, ist erfreulich. Dabei wissen die Verbände natürlich um die Bedeutung der 162 SPZ, die jährlich rund 466.000 Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und komplexen chronischen Erkrankungen versorgen und so andere klinische Sektoren enorm entlasten. Es wäre daher überfällig, dass die von den drei Verbänden aufgestellten Forderungen – Ausdehnung der Ermächtigungszeiträume auf zehn Jahre, Anhebung des Behandlungsalters auf 21 Jahre und einheitliche und vollständige Vergütung von ärztlichen und nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen – endlich politisch gehört werden. Blendet die Politik diese und andere Forderungen weiter aus, schneidet sie sich ins eigene Fleisch. Denn wenn die betroffenen Kinder künftig noch später und noch schleppender als bisher sozialpädiatrisch versorgt werden, entstehen noch höhere Kosten, die die Politik mit der jüngsten Gesundheitsreform ja genau vermeiden möchte.


Autor
© Hartmut Kreutz
Raimund Schmid


Erschienen in: Kinderärztliche Praxis, 2026; 97 (4) Seite 246